Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) stellt für den Netzanschluss Strom (Niederspannung) die allgemeinen Anschlussbedingungen der AVU Netz GmbH dar. Hierzu hat die AVU Netz GmbH Ergänzende Bedingungen veröffentlicht.
Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) liegt der NAV in der jeweiligen Fassung zugrunde. Sie gelten für den Anschluss und den Betrieb von elektrischen Anlagen, die an das Niederspannungsnetz bzw. Mittelspannungsnetz der AVU Netz GmbH angeschlossen sind oder angeschlossen werden.
Die Technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen (TAR) an das Niederspannungs- bzw. Mittelspannungsnetz (VDE-AR-N 4100 bzw. VDE-AR-N 4110) und deren Betrieb sind ebenfalls verbindlich anzuwenden. Die technischen Ergänzungen und Erläuterungen der AVU Netz GmbH dienen als Unterstützung zur Umsetzung dieser Regeln und der TAB 2019. Sowohl bei der Planung und der Errichtung als auch beim Anschluss und dem Betrieb der Anlagen an das Stromnetz.
Bezüglich der technischen Anforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Stromnetz wird auch hier zwischen der Niederspannung und Mittelspannung unterschieden. Die Vorgaben der Niederspannung sind in der VDE-AR-N 4105 beschrieben. Hierzu wird die AVU Netz GmbH die Ergänzungen und Erläuterungen noch veröffentlichen. Die technischen Mindestanforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb am Mittelspannungsnetz sind in der TAR Mittelspannung, VDE-AR-N 4110 mitbeschrieben.
Folgende Verordnungen und Bedingungen werden derzeit überarbeitet und zeitnah veröffentlicht:
Die Veröffentlichungen der Ergänzungen und Erläuterungen der VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4110 stehen noch aus. Die technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss am Mittelspannungsnetz (VDE-AR-N 4110) steht ebenfalls noch aus.
Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) stellt für den Netzanschluss Gas die allgemeinen Anschlussbedingungen der AVU Netz GmbH dar. Hierzu hat die AVU Netz GmbH Ergänzende Bedingungen veröffentlicht.
Das DVGW-Arbeitsblatt beschreibt die technsichen Anforderungen hinsichtlich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze. Es fügt sich in die bestehende Struktur von Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln zu Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Gasversorgungsnetzen ein.
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) stellt für den Netzanschluss Wasser (gilt nicht für Industrieunternehmen und Weiterverteilern) die allgemeinen Anschlussbedingungen der AVU Netz GmbH dar. Hierzu hat die AVU Netz GmbH Ergänzende Bedingungen veröffentlicht.
Die AVU Netz GmbH als Ihr Netzbetreiber stellt die Nutzung seiner Netze nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien entsprechend dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den dazugehörigen Verordnungen zur Verfügung.
Die entgeltpflichtige Netznutzung inklusive Messentgelte und sonstiger mit der Netznutzung im Zusammenhang stehender Entgelte rechnet die AVU Netz GmbH in der Regel mit Ihrem Stromlieferanten ab.
Im liberalisierten Energiemarkt sind die Stromnetzbetreiber verpflichtet, für die Netzdurchleitung so genannte Netzentgelte zu erheben.
Die Grundlage dafür bildet das Energiewirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV). Siehe dazu den Leitfaden für die Ermittlung des Netznutzungspreises Strom.
Ab 2017 wird nach dem am 2. September 2016 in Kraft getretenen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zwischen „herkömmlichen Messeinrichtungen“ und „modernen Messeinrichtungen (mME) bzw. intelligenten Messsystemen (iMS)“ unterschieden. Der Netzbetreiber wird zum Einbau und Betrieb moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme verpflichtet. Die Entgelte für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme werden separat nach den Regeln des MsbG erhoben und veröffentlicht.
Für folgende Anlagen werden pauschale Jahresverbrauchsmengen angesetzt:
Die AVU Netz GmbH stellt ihr Stromnetz allen Netznutzern zur Verfügung.
Hierbei beinhalten die Preise für die Berechnung des Netzentgeltes folgende Komponenten:
Zusätzlich zu diesen Entgelten wird berechnet:
Künftige, die Netznutzung betreffende Abgaben und die Umsatzsteuer werden mit dem jeweils geltenden Satz auf alle Preise aufgeschlagen.
Preisstruktur:
Auf Basis der von der Bundesnetzagentur gemäß den Bestimmungen der Anreizregulierungsverordnung festgesetzten Erlösobergrenzen für das örtliche Verteilnetz hat die AVU Netz GmbH Netzentgelte kalkuliert und hier veröffentlicht.
Neuerung ab 2017: Mit in Kraft treten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) werden die Abrechnungsentgelte nicht mehr gesondert berechnet. Sie sind jetzt Teil der Netzentgelte.
Umfang der Netzentgelte
Die AVU Netz GmbH stellt ihr Gasnetz allen Netznutzern zur Verfügung. Hierbei beinhalten die Preise für die Berechnung des Netzentgeltes folgende Komponenten:
Zusätzlich zu diesen Entgelten wird berechnet:
Künftige, die Netznutzung betreffende Abgaben und die Umsatzsteuer werden mit dem jeweils geltenden Satz auf alle Preise aufgeschlagen.
Die Netznutzungsabrechnung Gas der AVU Netz GmbH erfolgt nach den Vorgaben des DVGW-Regelwerks, Arbeitsblatt G 685 in der neusten Fassung. Detailiertere Informationen erhalten Sie über das Dokument "Erklärung Netznutzungsrechnung und Gradtagszahlen".
Bauherren finden hier die wichtigsten Informationen und Formulare für ihren Netzanschluss zum Download
Bitte senden Sie die Formulare an die EMail-Adresse:
bauherrenservice@avu-netz.de
Bitte senden Sie die Formulare an die EMail-Adresse:
Bauherrenservice@avu-netz.de
WICHTIG: Alle Erzeugungsanlagen (auch Notstromaggregate) müssen rechtzeitig bei uns angemeldet werden. Dies gilt auch für Erzeugungsanlagen, die keinen Strom in unser Netz einspeisen werden (z.B. Plug In-Anlagen). Die Anmeldung der Erzeugungsanlage übernimmt in der Regel Ihr Anlagenerrichter für Sie.
Für die Anmeldung und Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen gelten:
Folgende anschlussrelevante Unterlagen müssen bei uns eingereicht werden:
Spätestens eine Woche vor der geplanten Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage benötigen wir folgende Anträge.
Bitte beachten Sie, den Zählerantrag benötigen wir nur, wenn Sie sich für die AVU Netz GmbH als Messstellenbetreiber entscheiden.
Nach erfolgter Inbetriebnahme reichen Sie uns folgende Unterlagen ein:
Bitte senden Sie die Unterlagen der Erzeugungsanlage an erzeugungsanlagen@avu-netz.de
Vorgaben zum Aufbau von Zähleranlagen finden Sie unter:
Anleitungen für die häufigsten Zähler:
Inbetriebsetzungs-/ Änderungsmeldungen für Zähler:
Lieferantenrahmenverträge Strom und Gas:
Messstellenbetrieb und Messdienstleistung, Rahmenverträge und Preisblätter:
Marktkommunikation, Kommunikations- und Kontaktdatenblätter, Zertifikate
Inbetriebsetzungs/ Änderungsmeldungen für Zähleranlagen ("I-Anträge") der Sparten
Strom, Gas und Wasser finden Sie hier zum Download.
Am 29.6.2017 hat der Bundestag das „Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ verabschiedet, und am 7.7.2017 hat das Gesetz nunmehr auch den Bundesrat passiert. Im Windschatten des Mieterstromthemas sind eine Reihe weiterer wichtiger Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) beschlossen worden,
Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der in Solaranlagen auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter) in diesem Gebäude oder in Wohngebäuden und Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang ohne Netzdurchleitung geliefert wird. Der von den Mietern nicht verbrauchte Strom wird ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist und vergütet.
Zum Starten der Vergabe einer Marktlokations-ID innerhalb einer Kundenanlage (z.B. Mieterstomanlage) verwenden Sie bitte dieses Formular "Anmeldung Marktlokation Kundenanlagen".
Weitere Informationen zum Thema „Mieterstrom“ finden Sie z.B.in: