SCHNELL, SICHER UND BEQUEM

Ladeeinrichtung & Wärmepumpe anmelden

 

Bitte melden Sie die steuerbare Verbrauchseinrichtung, wie z.B. Ladeeinrichtung, die Wärmepumpe, Batteriespeicher und Klimageräte für Ihr Zuhause bzw. Ihr Gewerbe hier an. 

 


                                                                                                               


 

Gut zu wissen


  3,6 kVA bis 12 kVA
  Meldepflichtige Ladeeinrichtungen



Steuerbare Verbrauchseinrichtungenmit einer Anschlussleistung größer 4,2 kW sind
meldepflichtig und müssen der AVU Netz zur Information mitgeteilt werden. 
 Nach der Anmeldung dieser Ladestation bis  einschließlich
11 kW 
erhalten Sie direkt eine  Bestätigung  und  können die Ladeeinrichtung
anschließend einbauen 
.

 
  Ãœber 12 kVA
  Melde- und genehmigungspflichtige
  Ladeeinrichtungen

 
Bei einer Ladeeinrichtung mit einer Ladeleistung über 11 kW  ist eine Genehmigung des AVU Netzes notwendig.
Grund dafür ist der erhöhte Strombezug, den wir regelmäßig
prüfen, um Ihnen auch zukünftig zuverlässig und sicher Strom
liefern zu können.

AUF DER SICHEREN SEITE - PLANEN SIE GEMEINSAM MIT DEM ELEKTROINSTALLATEUR

Damit Sie Ihr Elektro-Fahrzeug laden können, ist es wichtig, dass der Hausanschluss,
die Zuleitung und die Hausinstallation passend dimensioniert sind. 
Für die Auswahl und Installation der Ladeeinrichtung sollten Sie einen
Elektrofachbetrieb hinzuziehen. Am besten lassen Sie sich dabei von einem Installationsunternehmen beraten, das in unserem  Installateursverzeichnis  eingetragen ist. 
Der Elektroinstallateur prüft die technischen Voraussetzungen Ihrer Hausanlage und
kann Sie über notwendige Änderungen beraten. Er kann uns die Daten übertragen
und so sind sie auf der schnellen und sicheren Seite.

Ihre Checkliste zur Einrichtung einer Ladeeinrichtung

 

â–º Sie haben den Elektroinstallateur Ihres Vertrauens gefunden.
â–º  Die Batteriekapazität Ihres Elektrofahrzeugs passt zur Ladeleistung der Wallbox. 
â–º Meine Hausinstallation und der Netzanschluss sind ausreichend dimensioniert für den zukünftigen Mehrbedarf durch die Ladeeinrichtung. 
â–º Optional: Ihre Ladestation ist förderfähig und erfüllt die  KfW-Förderbedingungen .
â–º Am Ladepunkt ist der notwendige Stromanschluss vorhanden.
► Die Anmeldung der Ladeeinrichtung ist über unser Portal - Link versendet worden.
â–º  
Was kann das Portal? Und wie können Sie dort Ihre Ladeeinrichtung anmelden? Schauen Sie sich einfach unser PDF an. 
       

 

 

 

Mehr wissen:

Fragen und Antworten

Ab einer Ladeleistung von 3,6 kW müssen Ladeeinrichtungen nach § 19 Abs. 2 NAV dem örtlichen Netzbetreiber gemeldet werden. ​Zusätzlich zur Anmeldepflicht sind Ladepunkte mit einer Summenbemessungsleistung > 12 kVA auch genehmigungspflichtig. 

Nach der Anmeldung über das  Portal  erhalten Sie, bis einschließlich 11 kW, direkt eine Bestätigung und können die Ladeeinrichtung anschließend einbauen. Bei einer Anmeldung über 11 kW ist eine weitere Ãœberprüfung und Genehmigung zu Ihrem Netzanschluss notwendig, damit Sie eine individuelle Rückmeldung von uns erhalten. Diese erhalten Sie innerhalb von 4 Wochen. Wann erhalte ich eine Anfrage zu meiner Anmeldung

Für ein schnelles und sicheres Laden empfehlen wir Ihnen eine fest installierte Wallbox. Haushaltssteckdosen sind aus sicherheitstechnischen Gründen (zB Brandgefahr) nicht für den Laden geeignet.

Nutzen Sie dafür einfach unser  Portal . Dort können Sie Ihre Ladeeinrichtungen schnell und unkompliziert anmelden. 

Die generelle Anmeldung können Sie eigenständig durchführen. Wir empfehlen Ihnen, sich über einen konzessionierten Elektriker anzumelden. Dieser gibt Ihnen die Sicherheit, dass dieser nachweislich über die fachliche Qualifikation zur Durchführung der elektrischen Arbeiten verfügt.

Für ein Einfamilienhaus ist die Installation einer Elektroladestation normalerweise ohne Probleme machbar. Mit Ihrer Anmeldung überprüfen wir, ob Ihre Hausanschlussleistung reicht. 

Sollten Sie eine über 11 kW liegende Ladeeinrichtung beabsichtigen, ist der Anschluss eines weiteren Zählers vorteilhaft, sofern Sie den Abschluss eines Ladestromtarifes beabsichtigen oder Ihre Gesamtnetzanschlussleistung über 30 kW liegt. Die gängige 11 kW-Wallbox ist ohne zusätzlichen Zähler anschlussbereit.

Die Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung ist für Sie kostenlos, sofern Ihr Netzanschluss 30 kW nicht übersteigt. Sie verwenden die Ladeeinrichtung einen Netzanschluss mit einer Gesamtanschlussleistung über 30 kW, was eine individuelle Betrachtung notwendig macht, die wir umgehend für Sie ermitteln und Ihnen mitteilen können. 

Selbstverständlich ist dies möglich. Hierzu können Sie am Besten einen konzessionierten  Elektroinstallateur  beraten. 

Auch hier bieten wir Ihnen individuelle Lösungen an. Hierzu laden Sie bitte folgende Unterlagen zu Ihrer Anschlusssituation im Portal mit hoch:

  • Lageplan mit einem eingezeichneten Standortvorschlag für den Ãœbergabeschrank,
  • Genehmigung des Grundstückseigentümers bzw. Mehrheitsbeschluss der Grundstückseigentümer bei Gemeinschaftsgrundstück.

Sollen mehrere Ladeeinrichtungen angeschlossen werden, ist die Anbindung über ein Lastmanagementsystem vorteilhaft, um kostenpflichtige Leistungserhöhungen zu vermeiden.​

  

Ladesäule anmelden

Melden Sie Ihre Ladeeinrichting einfach online in unserem Portal an.
Ganz bequem in wenigen Schritten.

 

Kontakt

AVU Netz GmbH

An der Drehbank 18
D-58285 Gevelsberg

Anfahrtsskizze

02332 / 73-800

Haben Sie Fragen?

Wir sind für Sie da!