SCHNELL, SICHER UND BEQUEM

Ladeeinrichtung & Wärmepumpe anmelden

 

Bitte melden Sie die Ladeeinrichtung oder die Wärmepumpe für Ihr Zuhause bzw. Ihr Gewerbe hier an. 

 


                                                                                                               


 

Gut zu wissen


  3,6 kVA bis 12 kVA
  Meldepflichtige Ladeeinrichtungen



Festinstallierte Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung ab 3,6 kW sind
meldepflichtig und müssen der AVU Netz zur Information mitgeteilt werden. 
 Nach der Anmeldung dieser Ladestation bis einschließlich
11 kW 
erhalten Sie direkt eine Bestätigung und können die Lade-
einrichtung anschließend einbauen. 
​

 
  Ãœber 12 kVA
  Melde- und genehmigungs-
  pflichtige Ladeeinrichtungen

 
Bei einer Ladeeinrichtung mit einer Ladeleistung Ã¼ber 11 kW ist eine Genehmigung der AVU Netz notwendig.
Grund dafür ist der erhöhte Strombezug, den wir regelmäßig
prüfen, um Ihnen auch zukünftig zuverlässig und sicher Strom
liefern zu können.

AUF DER SICHEREN SEITE - PLANEN SIE GEMEINSAM MIT DEM ELEKTROINSTALLATEUR

Damit Sie ihr Elektro-Fahrzeug laden können, ist es wichtig, dass der Hausanschluss,
die Zuleitung und die Hausinstallation passend dimensioniert sind. 
Für die Auswahl und Installation der Ladeeinrichtung sollten Sie einen
Elektrofachbetrieb hinzuziehen. Am besten lassen Sie sich dabei von einem Installationsunternehmen beraten, das in  unser Installateursverzeichnis eingetragen ist. 
Der Elektroinstallateur prüft die technischen Voraussetzungen in Ihrer Hausanlage,
kann Sie über notwendige Änderungen beraten. Er kann uns die Daten übertagen
und so sind sie auf der schnellen und sicheren Seite.

Ihre Checkliste zur Einrichtung einer Ladeeinrichtung

 

â–º Sie haben den Elektroinstallateur Ihres Vertrauens gefunden.
â–º Die Batteriekapazität Ihres Elektrofahrzeugs passt zur Ladeleistung der Wallbox 
â–º Ihre Hausinstallation und der Netzanschluss sind ausreichend dimensioniert für den                     zukünftigen Mehrbedarf durch die Ladeeinrichtung 
â–º Optional: Ihre Ladestation ist förderfähig und erfüllt die KfW-Förderbedingungen.
â–º Am Ladepunkt ist der notwendige Stromanschluss vorhanden.
â–º Die Anmeldung der Ladeeinrichtung ist über unser Portal - Link versendet worden.
â–º 
Was kann das Portal? Und wie können Sie dort Ihre Ladeeinrichtung anmelden?
       Schauen Sie sich einfach unser PDF an. 

 

 

 

Mehr wissen:

Fragen und Antworten

Ab einer Ladeleistung von 3,6 kW müssen Ladeeinrichtungen nach § 19 Abs. 2 NAV dem örtlichen Netzbetreiber gemeldet werden. ​Zusätzlich zur Anmeldepflicht sind Ladepunkte mit einer Summenbemessungsleistung > 12 kVA auch genehmigungspflichtig. 

Nach der Anmeldung über das Portal erhalten Sie, bis einschließlich 11 kW, direkt eine Bestätigung und können die Ladeeinrichtung anschließend einbauen. Bei einer Anmeldung über 11 kW ist eine weitere Ãœberprüfung und Genehmigung zu Ihrem Netzanschluss notwendig, so dass Sie eine individuelle Rückmeldung von uns erhalten. Diese erhalten Sie innerhalb von 4 Wochen. Wann erhalte ich eine Rückmeldung zu meiner Anmeldung

Für ein schnelles und sicheres Laden empfehlen wir Ihnen eine fest installierte Wallbox. Haushaltssteckdosen sind aus sicherheitstechnischen Gründen (z.B. Brandgefahr) nicht für das Laden geeignet.

Nutzen Sie dafür einfach unser Portal. Dort können Sie schnell und unkompliziert Ihre Ladeeinrichtung anmelden. 

Die generelle Anmeldung können Sie eigenständig durchführen. Wir empfehlen Ihnen die Anmeldung über einen konzessionierten Elektriker. Dieser gibt Ihnen die Sicherheit, dass dieser nachweislich über die fachliche Qualifikation zur Durchführung der elektrischen Arbeiten verfügt.

Für ein Einfamilienhaus ist die Installation einer Elektroladestation normalerweise ohne Probleme machbar. Mit Ihrer Anmeldung überprüfen wir, ob Ihre Hausanschlussleistung ausreicht. 

Sollten Sie eine über 11 kW liegende Ladeeinrichtung beabsichtigen, ist der Anschluss eines weiteren Zählers vorteilhaft, sofern Sie den Abschluss eines Ladestromtarifes beabsichtigen oder Ihre Gesamtnetzanschlussleistung über 30 kW liegt. Die gängige 11 kW Wallbox ist ohne zusätzlichen Zähler anschlussbereit.

Die Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung ist für Sie kostenlos, sofern Ihr Netzanschluss 30 kW nicht übersteigt. Benötigen Sie durch die Ladeeinrichtung einen Netzanschluss mit einer Gesamtanschlussleistung über 30 kW, ist eine individuelle Betrachtung notwendig, die wir umgehend für Sie ermitteln und Ihnen mitteilen werden. 

Selbstverständlich ist dies möglich. Hierzu kann Sie am Besten ein konzessionierter Elektroinstallateur beraten. 

Auch hier bieten wir Ihnen individuelle Lösungen an. Hierzu Laden Sie bitte folgende Unterlagen zu Ihrer Anschlusssituation im Portal mit hoch:

  • Lageplan mit einem eingezeichneten Standortvorschlag für den Ãœbergabeschrank,
  • Genehmigung des Grundstückseigentümers bzw. Mehrheitsbeschluss der Grundstückseigentümer bei Gemeinschaftsgrundstück.

Sollen mehrere Ladeeinrichtungen angeschlossen werden, ist die Anbindung über ein Lastmanagementsystem vorteilhaft, um kostenpflichtige Leistungserhöhungen zu vermeiden.​

  

Ladesäule anmelden

Melden Sie Ihre Ladeeinrichting einfach online in unserem Portal an.
Ganz bequem in wenigen Schritten.

 

Kontakt

AVU Netz GmbH

An der Drehbank 18
D-58285 Gevelsberg

Anfahrtsskizze

02332 / 73-800

Haben Sie Fragen?

Wir sind für Sie da!