Lieferanten

Wir sind für Sie da!

Die AVU Netz GmbH betreibt unter anderem die Strom- und Gasnetze in sieben Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises. Zur Belieferung von Letztverbrauchern mit Elektrizität oder Gas haben sich immer mehr Standardprozesse etabliert. Hierzu zählt neben dem Abschluss von Rahmenverträgen auch die Kommunikation mithilfe elektronischer Datenformate für die Prozesse Lieferantenwechsel, Bilanzierung und Abrechnung.

Zusätzlich finden Sie hier unsere Einkaufsbedingungen und Vertragsbedingungen, denn um unseren Kunden die Energie zu liefern, die sie benötigen, versorgen uns viele Marktpartner mit Dienstleistungen und Waren. Für diese Marktpartner halten wir hier die Einkaufsbedingungen und die Vertragsbedingungen für diverse Leistungen als Download bereit.

Lieferanten

Marktkommunikation

Strom:
Marktrolle:    Verteilnetzbetreiber
ILN:                9900227000000

Gas:
Marktrolle:    Ausspeisenetzbetreiber
ILN:                9870012500004

LieferantenRahmenverträge

Die veröffentlichten Verträge bilden basierend auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) für den Lieferantenrahmenvertrag Strom (Netznutzungsvertrag) sowie der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV), der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) sowie der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Absatz 1b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen für den Lieferantenrahmenvertrag Gas in ihrer jeweils aktuellen Fassung die rechtliche Grundlage für den Zugang und die Nutzung der Netze der AVU Netz GmbH.

Vertragswerke

Im Folgenden haben wir die relevanten Verträge für den Zugang zu unserem Strom- bzw. Gasnetz für Sie als Lieferant zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist der Abschluss der EDI-Vereinbarung relevant. Diese ist aufgrund der elektronischen Datenaustauschprozesse notwendig. Wenn Sie als Stromlieferant gleichzeitig Bilanzkreisverantwortlicher sind benötigen Sie des Weiteren eine Zuordnungsvereinbarung mit uns.
 

Unterbrechung und Wiederherstellung eines Anschlusses und der Anschlussnetzung, Zahlungsverzug

Die Kosten aufgrund eines Zahlungsverzugs, einer Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung sowie die Kosten für die Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung entnehmen Sie bitte entsprechend unseren ergänzenden Bedingungen.

Bestätigung der AVU Netz GmbH über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach § 33 Abs. 2 MessEG zur Verwendung von Messgeräten für die Belieferung von Stromkunden bzw. Gaskunden zum bestehenden Lieferantenrahmenvertrag
 
Messwerte werden insbesondere dann verwendet, wenn sie im geschäftlichen Verkehr einer Abrechnung zugrunde liegen.
Der Messwerteverwender unterliegt nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz insbesondere einer Kontrollpflicht. Er hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zu vergewissern, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen einhält und sich vom Messgeräteverwender bestätigen zu lassen, dass er seine Verpflichtungen erfüllt.
 
Die AVU Netz GmbH bestätigt hiermit gemäß § 33 Abs. 2 MessEG für die von uns verwendeten Messgeräte, dass diese die gesetzlichen Anforderungen und wir die für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen erfüllen.

Um unseren Kunden die Energie zu liefern, die sie benötigen, versorgen uns viele Marktpartner mit Dienstleistungen und Waren. Für diese Marktpartner halten wir hier die Einkaufsbedingungen und die Vertragsbedingungen für diverse Leistungen als Download bereit. Darunter finden Sie auch die die Allgemeinen Geschäfstbedingungen für sonstige Dienstleistungen einschließlich Bauleistungen und Arbeiten an Versorgungsanlagen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter einkauf@avu.de

Energiemengenbilanzierung, Vertragsmanagement: LRV Strom-Gas, Messstellenrahmenverträge, Mehr-Mindermengen, Lastgangdatenmanagement

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