SMART METER Rollout

Die Digitalisierung der Energiewende

Im Jahr 2016 verabschiedete die Bundesregierung das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Dieses Gesetz legt den Grundstein zum Smart Meter Rollout, dem flächendeckenden Einbau moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme.

Die AVU Netz GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber. Wir haben im Jahr 2018 mit der Umrüstung begonnen und werden bis zum Jahr 2032 alle ca. 127.000 herkömmlichen Zähler auf moderne Messeinrichtungen umbauen und ca. 12.000 Anschlüsse mit intelligente Messsystemen ausstatten.

Im Folgenden haben wir Ihnen auf Basis der aktuellen Gesetzlage eine FAQ zum Thema Smart Metering erstellt.

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Bundesnetzargentur:

Messstellenbetrieb

Grundzuständiger Messstellenbetreiber

Das Energiesystem der Zukunft wird durch die Erzeugung regenerativer Energien und die aktive Einbindung des Kunden dezentraler, erfordert aber auch die effektive Zusammenarbeit aller Marktteilnehmer. Die Energiedaten sind entscheidend für einen effizienten Systembetrieb in den Verteilnetzen, die deutlich komplexer werden als bisher.

Die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb und die Messung liegt beim Netzbetreiber.
Aber auch bei Messstellen, die durch dritte Messdienstleister ausgelesen werden, trägt der Netzbetreiber die Verantwortung für eine Vielzahl von Aufgaben:

Nach der Übernahme der Daten vom jeweiligen Messdienstleister müssen die Daten aufbereitet, archiviert und den Folgeprozessen wie Abrechnung und Bilanzierung zugeführt werden.

Der Messstellenbetrieb der AVU Netz GmbH bietet Ihnen sowohl für die gesetzlichen als auch für alle anderen Anforderungen die kompletten Leistungen: von der Zählerfernauslesung über den Datenimport bis zur Verarbeitung und Weitergabe der Daten nach den Vorgaben der relevanten Marktvorschriften (MaBiS, GeLi, GABi Gas) und der Wechselprozesse im Messwesen.

Fragen und Antworten

Strom intelligent messen und steuern

Smart Metering bezeichnet die digitale Messung und Steuerung des Verbrauchs und der Einspeisung von Energie, insbesondere Strom. Die Einführung des Smart Meterings in Deutschland basiert auf dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das am 2. September 2016 in Kraft getreten ist. Es ist ein zentraler Baustein der „Digitalisierung der Energiewende“ und schreibt den Austausch der bisher verwendeten mechanischen (Ferraris) Stromzähler gegen digitale Messtechnik vor.

 

Die moderne Messeinrichtung (mMe) ist ein digitaler Stromzähler, der den aktuellen Verbrauch und die historischen Verbrauchsdaten (Tages-, Wochen-, Monats-, Jahres- und Zwei-Jahresverbrauch) über ein Display darstellen kann.
Sie ersetzt Ihren bisherigen Zähler und kann alleine keine Informationen an die Außenwelt übermitteln.

Moderne Messeinrichtungen werden im Laufe der nächsten Jahre bei allen Stromkunden mit einem Stromverbrauch von bis zu 6.000 Kilowattstunden pro Jahr und Einspeisern mit einer installierten Leistung bis 7 Kilowatt eingebaut.

 

Moderne Messeinrichtung und intelligentes Messsystem

Das intelligente Messsystem (iMsys) ist eine moderne Messeinrichtung, die um ein zusätzliches Kommunikationsmodul erweitert wird, das so genannte „Smart Meter Gateway“. 
Ein intelligentes Messsystem ist in der Lage die Verbrauchswerte direkt an den Messstellenbetreiber zu übermitteln. Die Datenübertragung erfolgt dabei verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung.

Intelligente Messsysteme werden im Laufe der nächsten Jahre bei Stromkunden mit einem Stromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden pro Jahr und bei Einspeisern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt eingebaut.

 

Die Verpflichtung zum Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen basiert auf dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG), das im Jahr 2016 verabschiedet wurde.

In Zukunft wird unser Strom zu einem wesentlichen Anteil aus erneuerbaren Energien wetterabhängig erzeugt. Um darauf flexibel reagieren zu können, werden jederzeit aktuelle Informationen über die Erzeugungs- und Verbrauchssituationen benötigt.

Smart Meter bilden dafür eine sichere und standardisierte technische Grundlage. Sie ermöglichen den Ausbau und den Betrieb eines intelligenten Stromnetzes, dem so genannten „Smart Grid“.

Weiterführende Infos rund um das Thema Smart Metering erhalten Sie auch in der folgenden Infobroschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: 

Ein wesentliches Ziel der Energiewende ist die Verbesserung der Energieeffizienz. Mithilfe der neuen Technik gewinnen Sie einen besseren Überblick über Ihren Energieverbrauch und haben so die Möglichkeit bewusster und effizienter mit Energie umzugehen.

Abhängig vom verbauten Messsystem, können Sie beispielsweise Ihre historischen Verbrauchswerte direkt am Zähler oder sogar über ein Onlineportal nachvollziehen.

In Zukunft werden sich darüber hinaus noch viele weitere Möglichkeiten bieten, wie zum Beispiel:

  • Vermeidung von Vor-Ort-Ablesungen
  • Ermöglichung variabler Tarife
  • Automatische Steuerung dezentraler Erzeuger und flexibler Lasten
  • Gleichzeitige Ablesung und Transparenz weiterer Sparten wie Gas und Heizwärme
  • Sichere Infrastruktur für Anwendungsfälle im "Smart Home"

Genau wie bei den alten konventionellen Stromzähler, fallen für den Betrieb der digitalen Stromzähler Messentgelte an.

Die Höhe des jährlich anfallenden Messentgelts ergibt sich abhängig von Ihrem Verbrauch (und ggfs. der Einspeiseleistung) nach gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen:

Letztverbraucher:

Verbrauch [kWh/a]
Gerätetyp
Entgelt [€/Jahr]
bis 6.000
mMe
20,00
6.000 bis 10.000
iMsys
100,00
10.000 bis 20.000
iMsys
130,00
20.000 bis 50.000
iMsys
170,00
50.000 bis 100.000
iMsys
200,00
größer 100.000
iMsys
auf Anfrage
Anlagen nach § 14a EnWG
iMsys
100,00

 

Erzeugungsanlagen:

Leistung [kW]
Gerätetyp
Entgelt [€/Jahr]
bis 7
mMe
20,00
7 bis 15
iMsys
100,00
15 bis 30
iMsys
130,00
30 bis 100
iMsys
200,00
größer 100
iMsys
auf Anfrage

 

Dieses Entgelt beinhaltet alle Kosten für den Einbau, Betrieb und die Wartung der digitalen Zähler.

Falls der Zählerkasten für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, trägt der Anschlussnehmer (der Haus- und Wohnungseigentümer) hierfür die Kosten.

Alle Entgelte für den Messstellenbetrieb können Sie unserem aktuellen Preisblatt entnehmen.

Die Betriebskosten für Ihren konventionellen Stromzähler waren bisher in der Abrechnung Ihres Stromlieferanten enthalten. Unser Ziel ist es, auch die neuen digitalen Zähler wie gewohnt über Ihre Stromrechnung abzurechnen. Dazu haben wir bereits mit vielen Stromlieferanten eine Vereinbarung treffen können.

Sollte Ihr Stromlieferant die Abrechnung der Messentgelte jedoch ablehnen, werden Sie ab dem Einbau des digitalen Zählers zwei getrennte Rechnungen erhalten. Ihr Stromlieferant wird dann nur noch Ihren Stromverbrauch mit Ihnen abrechnen, für den Messstellenbetrieb erhalten sie eine separate Rechnung von uns.

In diesem Fall kommt nach § 9 Abs. 3 MsbG ein Messstellenvertrag zwischen der AVU Netz GmbH (als grundzuständiger Messstellenbetreiber) und dem Anschlussnutzer (Letztverbraucher bzw. Anlagenbetreiber) zustande, sobald er nach der Installation einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems (weiterhin) Elektrizität aus dem Stromnetz entnimmt. Ein schriftlicher Vertragsabschluss ist daher nicht notwendig.

Der Messstellenvertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs und kann hier eingesehen werden.

  • Ist bei Ihnen eine moderne Messeinrichtung verbaut, die kein Kommunikationsmodul besitzt, sendet und empfängt das Gerät keinerlei Daten. Nur vor Ort am Gerät und nach der Eingabe eines Pin-Codes können der aktuelle Verbrauch und die historischen Verbrauchsdaten (Tages-, Wochen-, Monats-, Jahres- und 2 Jahresverbrauch) ausgelesen werden.

  • Das intelligente Messsysteme besitzt ein zusätzliches Kommunikationsmodul, das so genannten „Smart Meter Gateway“. Darüber erhalten Ihr Stromlieferant und die AVU Netz GmbH als zuständiger Netzbetreiber und Messstellenbetreiber die Verbrauchs- bzw. Einspeisewerte Ihres Haushaltes.

Wie häufig und detailliert die Messwerte übertragen werden, hängt dabei von Ihrem gewählten Stromtarif, Ihrem Gesamtverbrauch und ggfs. der Nennleistung einer Strom-erzeugenden Anlage ab und kann in folgendem Formblatt eingesehen werden:

Generell gilt: Jeder erhält nur die Daten, die er für die Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt. Wenn die Notwendigkeit zur Datenübermittlung nicht explizit im Messstellenbetriebsgesetz geregelt ist, entscheiden Sie als Anschlussnutzer, wer welche Daten erhält.          

Sowohl die AVU Netz GmbH als Ihr Messstellenbetreiber, als auch die beim Smart Metering eingesetzte Software und Hardware haben sehr hohe Anforderungen des Gesetzgebers zu erfüllen. Die Einhaltung dieser Anforderungen muss dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einmal pro Jahr im Rahmen einer Auditierung nachgewiesen werden.

Weitere Informationen zu den technischen und gesetzlichen Hintergründen finden Sie auf den Seiten des BSI.

Generell gilt: Nur wenn die hohen Sicherheitsanforderungen nachgewiesen wurden, erteilt das BSI einem Smart Meter Gateway die Marktfreigabe und der AVU Netz GmbH als so genannter „Gateway Administrator“ die Erlaubnis zum Betrieb der intelligenten Messsysteme.

 

 

Ansprechpartner

Messstellenbetrieb

Downloads

Sollte Ihr Stromlieferant die Abrechnung der Messentgelte ablehnen, werden Sie ab dem Einbau des digitalen Zählers zwei getrennte Rechnungen erhalten. Ihr Stromlieferant wird dann nur noch Ihren Stromverbrauch mit Ihnen abrechnen, für den Messstellenbetrieb erhalten sie eine separate Rechnung von uns.

In diesem Fall kommt nach § 9 Abs. 3 MsbG ein Messstellenvertrag zwischen der AVU Netz GmbH (als grundzuständiger Messstellenbetreiber) und dem Anschlussnutzer zustande, sobald der Anschlussnutzer nach der Installation einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems (weiterhin) Elektrizität aus dem Stromnetz entnimmt. Ein schriftlicher Vertragsabschluss ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und daher nicht nötig.

Strom Entgelte für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme