Sicherheit garantiert

Wir bewegen Erdgas

Die AVU Netz GmbH ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um unser Erdgasversorgungsnetz.
Als Netzbetreiber ist sie Planung, Bau, Betrieb und Vermarktung des Erdgasnetzes zuständig.
Über das Leitungsnetz mit fast Tausend Kilometer Länge transportiert die AVU Netz jährlich rund 2,2 Milliarden Kilowattstunden Erdgas sicher und umweltfreundlich dorthin, wo es gebraucht wird: zu Stadtwerken, anderen Netzbetreibern, sowie Industrie-, Gewerbe- und Privatkunden in der ganzen Region.
Unsere Kunden können mit uns auf eine effiziente Leistungserstellung und eine hohe Versorgungsqualität zählen.
Dafür sorgen unsere Mitarbeiter und ein starkes Unternehmen.

Erdgas

NETZREGION

Beschreibung des Gasnetzes der AVU Netz GmbH

Die AVU Netz GmbH betreibt ein Hochdruck- (16 bar), Mitteldruck- (bis 1 bar) und ein Niederdrucknetz (bis 0,1 bar) im Ennepe-Ruhr-Kreis. Das Hochdrucknetz hat die Funktion eines regionalen Transportnetzes und umspannt als Ringleitung die Städte in der Region (siehe Karte). Aus dem Transportnetz der AVU Netz GmbH wird zusätzlich das Ortsnetz der Stadtwerke Witten, im Ortsteil Witten-Herbede, das Ortsnetz der Stadtwerke Hattingen und das Ortsnetz der Stadtwerke Essen - Ortsteil Essen-Burgaltendorf versorgt.

Wetterstation:

Station: Lüdenscheid vr. 10418
Deutscher Wetterdienst - Regionalzentrale Essen


 

Erdgas

Netzanschluss

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 30. März 2022 vorsorglich die Frühwarnstufe ausgerufen. Dies ist eine vorsorgliche Maßnahme, die dazu dient, dass alle Unternehmen und Institutionen sich auf den Fall einer Lieferunterbrechung und dadurch verursachte mögliche Engpässe in der Gasversorgung vorbereiten können. Es bedeutet nicht, dass ein akuter Gasmangel besteht. Aktuell ist die Versorgung mit Gas bis auf Weiteres gesichert.

Informationen der Bundesnetzagentur zur aktuellen Lage

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlicht täglich (Mo.-Fr.) Informationen zur aktuellen Lage der Gasversorgung in Deutschland

 

 

Informationen des BDEW

Der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. hat zum Krisenmanagement im Fall eines Versorgungsengpasses folgende Infobroschüre veröffentlicht: BDEW Infoblatt zur Versorgungssicherheit.

Wenn Sie Rückfragen haben oder persönlichen Kontakt wünschen, senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an krisenvorsorge-gas@avu-netz.de.

 

Sie wollen bauen und benötigen Netzanschlüsse für Strom, Gas oder Wasser oder benötigen Sie vielleicht mehr Energie und brauchen einen größeren Netzanschluss?
Mit unserem Bauherrenservice können Sie den Neubau von Netzanschlüssen, die Änderung bestehender Anschlüsse sowie einen Baustrom- und Bauwasseranschluss Schritt für Schritt bearbeiten und schließlich beantragen.

Sie wollen Ihre Heizungsanlage auf Erdgas umstellen und benötigen noch einen Erdgas-Netzanschluss?

►Nutzen Sie gerne unser Netzanschlussportal

Die Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV regelt die Einspeisung von auf Erdgasqualität aufbereitetem Biogas in Erdgasnetze. Darüber hinaus gelten die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes - EnWG und der Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV.
Sie möchten auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas in das Gasnetz der AVU Netz GmbH einspeisen?

Ein Anschluss an das Gasnetz erfolgt über folgende Schritte:

  • Netzanschlussbegehren des Anschlussnehmers
  • Prüfung des Netzanschlussbegehrens durch den Netzbetreiber
  • Abschluss eines Netzanschlussvertrages
  • Errichtung und Inbetriebsetzung des Netzanschlusses


Netzanschlussbegehren

Das Netzanschlussbegehren ist von Ihnen als Anschlussnehmer schriftlich zu beantragen.
Bitte reichen Sie das Dokument "Netzanschlussbegehren Biogas-Einspeisung" sowie die darin genannten Unterlagen bei der AVU Netz GmbH ein, damit wir die Prüfung des Netzanschlussbegehrens durchführen können.
Liegen alle Unterlagen vollständig vor, erhalten Sie von uns eine Übersicht über den erforderlichen Prüfungsumfang, einen Zeitplan der weiteren Bearbeitung sowie ein Angebot über die Kosten der Prüfung.

Prüfung des Netzanschlussbegehrens

Anschließend können Sie die nach der Gasnetzzugangsverordnung vorgesehene Netzanschlussprüfung bei uns in Auftrag geben. Diese Prüfung beinhaltet die Planung aller für die Einbindung notwendigen Anlagen und Leitungen sowie eine Kostenschätzung.

Netzanschlussvertrag,  Einspeisevertrag

Nach der Prüfung des Anschlussbegehrens wird ein Netzanschlussvertrag zwischen dem Anschlussnehmer und der AVU Netz GmbH abgeschlossen. Dies ist Voraussetzung für die Errichtung des Netzanschlusses.
Die AVU Netz GmbH nimmt das in der Anlage des Anschlussnehmers erzeugte und auf Erdgasqualität aufbereitete Biogas im Rahmen der jeweils bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen, derzeit nach Maßgabe der GasNZV, bis zu dem max. vereinbarten stündlichen Volumenstrom in ihr Gasnetz auf.
Rechtzeitig vor Fertigstellung der Anlage werden wir Ihnen einen Einspeisevertrag Biogas vorlegen.

Inbetriebnahme der Anlage

Nach Fertigstellung der Anlage und Unterzeichnung des Einspeisevertrages Biogas können Sie dann Biogas in unser Netz einspeisen.

Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) stellt für den Netzanschluss Gas die allgemeinen Anschlussbedingungen der AVU Netz GmbH dar. Hierzu hat die AVU Netz GmbH Ergänzende Bedingungen veröffentlicht.

Das DVGW-Arbeitsblatt beschreibt die technsichen Anforderungen hinsichtlich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze. Es fügt sich in die bestehende Struktur von Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln zu Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Gasversorgungsnetzen ein.

ErdGas

Netznutzung

Auf Basis der von der Bundesnetzagentur gemäß den Bestimmungen der Anreizregulierungsverordnung festgesetzten Erlösobergrenzen für das örtliche Verteilnetz hat die AVU Netz GmbH Netzentgelte kalkuliert und hier veröffentlicht.

Neuerung ab 2017: Mit in Kraft treten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) werden die Abrechnungsentgelte nicht mehr gesondert berechnet. Sie sind jetzt Teil der Netzentgelte. ​

Umfang der Netzentgelte

Die AVU Netz GmbH stellt ihr Gasnetz allen Netznutzern zur Verfügung. Hierbei beinhalten die Preise für die Berechnung des Netzentgeltes folgende Komponenten:

  • Nutzung der Netzinfrastruktur
    Das Entgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur umfasst den Bau, Betrieb, Instandhaltung und Erneuerung der Leitungen, Mess- und Regelstationen und sonstigen Einrichtungen sowie Kosten für das vorgelagerte Netz, die Biogasumlage und Marktraumumstellungsumlage.
  • Systemdienstleistungen
    Die Systemdienstleistungen dienen der Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebs; dazu gehören Druckhaltung und Betriebsführung.

Zusätzlich zu diesen Entgelten wird berechnet:

  • Messstellenbetrieb und Messung
    Die Preise hängen von der technischen Auslegung des Netzanschlusses und den Mess- und Zähleinrichtungen ab.
  • Konzessionsabgabe
    Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der jeweils geltenden Konzessionsabgabenverordnung und nach den mit der betreffenden Gemeinde beziehungsweise Stadt vereinbarten Abgabesätzen.

Künftige, die Netznutzung betreffende Abgaben und die Umsatzsteuer werden mit dem jeweils geltenden Satz auf alle Preise aufgeschlagen.

Die Netznutzungsabrechnung Gas der AVU Netz GmbH erfolgt nach den Vorgaben des DVGW-Regelwerks, Arbeitsblatt G 685 in der neusten Fassung. Detailiertere Informationen erhalten Sie über das Dokument "Erklärung Netznutzungsrechnung und Gradtagszahlen".

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Veröffentlichungspflichten

Bei der Grundversorgung wird die Belieferung des Kunden mit Erdgas sichergestellt.

Entnahme aus dem Gasniederdrucknetz:

Grundlage ist die Versorgung durch den Grundversorger nach § 36 EnWG .

§ 36 EnWG Grundversorgungspflicht
…(2) Grundversorger nach Absatz 1 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach
§ 18 Abs. 1 sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
 

Grundversorger im Netzgebiet der AVU Netz GmbH ist per Feststellung zum 01.07.2021 für den Zeitraum 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 die:

AVU AG,
Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen

An der Drehbank 18, 58285 Gevelsberg

Neben der Grundversorgung von Haushaltskunden obliegt dem Grundversorger auch die Pflicht zur so genannten Ersatzversorgung von Niederdruckkunden nach § 38 EnWG.


Die Ersatzversorgung beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem der Letztverbraucher Erdgas in Niederdruck bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Lieferbertrag zugeordnet werden kann. Bei Haushaltskunden prüft der vom VNB informierte Grund- und Ersatzversorger, ob die Entnahmestelle in die Grundversorgung oder in die Ersatzversorgung fällt.
Die Ersatzversorgung endet nach § 38 Abs. 2 Satz 1 EnWG, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energieliefertrages des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung. Mit Energieliefervertrag ist ein zwischen dem Letztverbraucher und dem Energielieferanten (auch dem Grundversorger!) im Zeitraum der Ersatzversorgung abgeschlossener Vertrag über den künftigen Erdgasbezug gemeint.


Diese Ersatzversorgung in Niederdruck übernimmt im Netzgebiet der AVU Netz GmbH der Lieferant AVU AG.
Mit der Aufnahme der Erdgaslieferung aufgrund eines Erdgasliefervertrages endet dann die Ersatzversorgung.

AVU AG,
Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen

An der Drehbank 18, 58285 Gevelsberg

Struktur- und Netzdaten der AVU Netz GmbH nach GasNEV

Als Download finden Sie hier die aktuellen Struktur- und Netzdaten der AVU Netz GmbH nach 

  • § 23c Abs. 4 EnWG

Stand 31.12. des Betrachtungsjahres

Brennwertveröffentlichung nach § 23c Abs. 6 EnWG

Unser vorgelagerter Netzbetreiber die Open Grid Europe (OGE) hat zum 01.06.2016 ein neues System zur Bestimmung der Gasbeschaffenheit eingeführt. 
Daraus ergibt sich für die AVU Netz GmbH ein neues Schema zur Ermittlung der Brennwerte im Netzgebiet.
Ab Juni 2016 ist das Netzgebiet in Ausspeisezonen (Brennwertbezirke) aufgeteilt. Diese Ausspeisezonen haben ab diesem Zeitpunkt unterschiedliche Brennwerte.

  • Brennwertbezirk 0 - Gevelsberg, Schwelm, Ennepetal, Haßlinghausen, Voerde, Hasperbach, Breckerfeld, Sprockhövel, Wetter-Wengern, Gut Schede, Alt-Wetter, Wetter "Am Nielande", Gevelsberg "Mühlenstraße", Hiddinghausen, Silschede, Grundschöttel, Volmarstein
  • Brennwertbezirk 01 - Frielinghausen und Wuppermannhofs
  • Brennwertbezirk Ennepetal-Königsfeld
  • Brennwertbezirk Wetter-Albringhausen

 

Aktuelle ​Brennwerte:

Hier finden Sie folgende Profile:

  • ​Zusammenfassung der synthetische Lastprofile für Haushalt und Gewerbe (ab 2012/10/01)
  • ​Verfahrensspezifische Parameter (ab 2018/10/01)

 

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