Gebäudeeinführungen für Netzanschlüsse:

Das ändert sich ab 1. Oktober 2026

Ab dem 1. Oktober 2026 stellt die AVU Netz keine Gebäudeeinführungen für neue Netzanschlüsse mehr bereit. Die passende Hauseinführung muss dann von Bauherren bzw. dem von Ihnen beauftragten Fachbetrieb beschafft und fachgerecht eingebaut werden.

Damit der Netzanschluss später problemlos hergestellt werden kann, gibt es dabei einige wichtige Punkte zu beachten.

Darauf kommt es bei der Hauseinführung an

Die Hauseinführung muss:

  • gas- und wasserdicht ausgeführt sein,
  • für den jeweiligen Einsatz geeignet und zugelassen bzw. zertifiziert sein,
  • die Anforderungen der DIN 18322 und der DVGW-Prüfgrundlage VP 601 erfüllen,
  • für das jeweilige Gebäude geeignet sein – sowohl für unterkellerte als auch für nicht unterkellerte Gebäude.

Je nach Gebäude und Anschlussart ist eine entsprechend geprüfte und zertifizierte Ein- oder Mehrspartenhauseinführung erforderlich. 
Auch der Hausanschlussraum muss den Vorgaben der DIN 18012 entsprechen.

Wichtig: Keine Leerrohre als Hauseinführung

Nicht zulässig sind Leerrohrsysteme wie beispielsweise KG-Rohre oder andere nicht zertifizierte Einführungssysteme. Sie erfüllen die erforderlichen Anforderungen an eine Gebäudeeinführung nicht.
Nur wenn die Hauseinführung die genannten Anforderungen erfüllt, kann AVU Netz den Netzanschluss ordnungsgemäß und entsprechend den geltenden technischen Regelwerken herstellen.

Am besten frühzeitig einplanen

Bitte berücksichtigen Sie die neue Regelung bereits bei der Planung Ihres Bauvorhabens. Die passende Hauseinführung sollte rechtzeitig ausgewählt, beschafft und durch den von Ihnen beauftragten Fachbetrieb fachgerecht eingebaut werden.

So schaffen Sie die Voraussetzungen dafür, dass Ihr Netzanschluss wie geplant hergestellt werden kann.

Sie haben Fragen zu den Anforderungen an die Hauseinführung? 

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sie erreichen uns unter:
Telefon: 02332 73 80160 
E-Mail: bauherrenservice@avu-netz.de