Energy Sharing

Gemeinsam regional erzeugten Srom nutzen

Energy Sharing bietet die Möglichkeit, lokal erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien gemeinschaftlich zu nutzen. Ob in einer Nachbarschaft, einem Quartier oder einer Kommune – der vor Ort erzeugte Strom kann direkt den teilnehmenden Verbrauchern zugutekommen. So wird die regionale Energieversorgung gestärkt und erneuerbare Energien können effizient genutzt werden.

Strom teilen mit den Nachbarn

Nicht bei jedem ist es möglich, eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach zu installieren. Mit Energy Sharing sollen trotzdem alle die Chance bekommen, von regional erzeugtem Solarstrom zu profitieren.

Die Idee ist eigentlich simpel: Mehrere Menschen oder Unternehmen nutzen gemeinsam den Strom aus einer Photovoltaikanlage. Der erzeugte Strom wird über das öffentliche Stromnetz transportiert und den Teilnehmenden rechnerisch zugeordnet. So können auch Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümer ohne geeignete Dachfläche oder kleinere Unternehmen Strom aus einer regionalen Solaranlage nutzen.

So funktioniert Energy Sharing

Die Grundidee ist unkompliziert:

  1. Eine Photovoltaikanlage erzeugt Strom.
  2. Dieser Strom wird einer Gruppe von Teilnehmern – der sogenannten Energy-Sharing-Community – zugeordnet.
  3. Der Strom fließt über das öffentliche Netz zu den Verbrauchern und wird den Teilnehmenden rechnerisch gutgeschrieben.
 
 

Energy Sharing bedeutet also nicht, dass der Strom direkt per Leitung von einer Photovoltaikanlage zum Nachbarhaus fließt. Der Strom wird wie bisher über das öffentliche Stromnetz transportiert. Mithilfe intelligenter Messsysteme wird jedoch exakt berechnet, welcher Anteil des Stromverbrauchs aus der gemeinsam genutzten Photovoltaikanlage stammt. So können mehrere Haushalte oder Unternehmen regional erzeugten Solarstrom gemeinsam nutzen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Energy Sharing ist mehr als eine private Vereinbarung unter Nachbarn. Es ist eine reguläre Stromlieferung über das öffentliche Netz mit Messung, Bilanzierung und vertraglicher Abwicklung.

  • Öffentliches Netz: Der geteilte Strom wird über das Verteilnetz transportiert. Deshalb gelten die üblichen Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern.
  • Viertelstundenwerte: Erzeugung und Verbrauch werden zeitgleich in 15-Minuten-Intervallen zugeordnet. Ein einfacher digitaler Zähler reicht nicht aus.
  • Dienstleistermodell: Energy Sharing kann bereits jetzt über das sogenannte Dienstleistungsmodell umgesetzt werden. Ein standardisierter, vollständig automatisierter Energy-Sharing-Marktprozess befindet sich jedoch noch in der Entwicklung; deshalb ist eine projektbezogene Abstimmung erforderlich. Eine separate „Energy-Sharing-Plattform“ der AVU Netz ist dafür nicht erforderlich.
Die wichtigsten Rollen:
  • Sharing-Lieferant: Betreiber der EE-Anlage, der Strom an Teilnehmende liefert.
  • Sharing-Abnehmer: Teilnehmender Letztverbraucher, der anteilig Sharing-Strom erhält.
  • Sharing-Dienstleister / Direktvermarkter: Übernimmt typischerweise Bilanzierung, Marktprozesse, Abrechnung und Vermarktung.
  • Netz- / Messstellenbetreiber: Stellt Netz und Messinfrastruktur bereit und verarbeitet die erforderlichen Mess- und Marktdaten im jeweiligen Rollenrahmen.

 

Antworten auf Ihre Fragen rund um Energy Sharing

Grundlagen

Umsetzung, Rollen und Verträge

Messung, Zuordnung und Überschussstrom

Kosten, Förderung und Abrechnung

Ergänzende Hinweise zur Anmeldung und praktischen Umsetzung

Energy Sharing

Formular zur Anmeldung von Energy Sharing

Da das Gesetz neu ist, fehlen deutschlandweit noch einige technische Richtlinien für die Abrechnungssysteme für Netzbetreiber wie die AVU Netz.

Aber: Sie können jetzt schon alle Voraussetzungen schaffen, sobald die Systeme bereit sind! Mit unserem Formular können Sie schon jetzt Ihren Bedarf anmelden!