UNSER STROMNETZ

SICHER, ZUVERLÄSSIG UND NAH

Die AVU Netz GmbH ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Stromverteilnetz im Netzgebiet.

Sie ist zuständig für Planung, Bau, Betrieb und Vermarktung des Stromnetzes. Das betreute Netzgebiet hat eine Fläche von ca. 333 Quadratkilometern, bezogen auf das Hochspannungsnetz. Es erstreckt sich auf den überwiegenden Teil des Ennepe-Ruhr-Kreises. 

Strom

NETZREGION

NETZANSCHLUSS

Sie wollen bauen und benötigen Netzanschlüsse für Strom, Gas oder Wasser oder benötigen Sie vielleicht mehr Energie und brauchen einen größeren Netzanschluss?
Mit unserem Bauherrenservice können Sie den Neubau von Netzanschlüssen, die Änderung bestehender Anschlüsse sowie einen Baustrom- und Bauwasseranschluss Schritt für Schritt bearbeiten und schließlich beantragen.

Sie haben Interesse an zukunftsorientierte E-Mobilität und möchten als Privatkunde, Gewerbe, etc. Ladeinfrastruktur anschließen?

Mit unserem Ladeinfrastrukturportal können Sie schnell und einfach Ihre Anmeldung vornehmen.
Hier gelangen Sie zu unserem Portal.

Beim sogenannten Baukostenzuschuss handelt es sich um die einmalige Zahlung eines Netzanschlussnehmers im Zuge der Anschlusserstellung oder Leistungserhöhung. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Beteiligung an den Ausbaukosten des allgemeinen Stromnetzes. Dabei wird unterschieden, an welcher Spannungsebene der Netzanschlussnehmer angeschlossen ist. 

Niederspannung
Der Baukostenzuschuss darf bei Stromanschlüssen im Niederspannungsnetz nur für den Teil der Anschlussleistung über 30 kW erhoben werden. Baukostenzuschüsse dürfen dann nur 50 % dieser Kosten betragen.

Leistungspreismodel  

Die BNetzA befürwortet für Netzanschlüsse an das  Verteilernetz weiterhin eine BKZ-Kalkulation auf Basis des sog. Leistungspreismodels, bei der zur Berechnung des BKZ (Baukostenzuschuss) die vertraglich vereinbarte Leistungsbereitstellung in kW mit dem bei Vertragsschluss geltenden Leistungspreis (LP) der genehmigten Stromnetzentgelte in [€/kW] im Benutzungsfenster >2.500h/a multipliziert wird. 

In Anbetracht der zuletzt starken Schwankungen des LP sieht die BNetzA nun aber eine Modifikation dieser Formel vor. Danach soll an Stelle des LP zum Vertragsschlusszeitpunkt dessen arithmetischer Mittelwert der letzten fünf Jahre herangezogen werden. So sollen Anschlussnehmer vor finanzieller Übervorteilung durch externe Eingriffe (z.B. Bundeszuschuss, EE-Netzkostenwälzung, etc.) geschützt werden und eine höhere zeitliche Vergleichbarkeit des LP erreicht werden. 

Dieses Modell wenden wir an in unserem Verteilnetz für die jeweilige Netzebene Niederspannung/Mittelspannung und Hochspannung an.