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LIEFERANTEN

WIR SIND FÜR SIE DA!

Die AVU Netz GmbH betreibt unter anderem die Strom- und Gasnetze in sieben Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises. Zur Belieferung von Letztverbrauchern mit Elektrizität oder Gas haben sich immer mehr Standardprozesse etabliert. Hierzu zählt neben dem Abschluss von Rahmenverträgen auch die Kommunikation mithilfe elektronischer Datenformate für die Prozesse Lieferantenwechsel, Bilanzierung und Abrechnung.

Zusätzlich finden Sie hier unsere Einkaufsbedingungen und Vertragsbedingungen, denn um unseren Kunden die Energie zu liefern, die sie benötigen, versorgen uns viele Marktpartner mit Dienstleistungen und Waren. Für diese Marktpartner halten wir hier die Einkaufsbedingungen und die Vertragsbedingungen für diverse Leistungen als Download bereit.

MARKTKOMMUNIKATION

MARKT-
KOMMUNIKATION

Strom

Marktrolle:    Verteilnetzbetreiber
ILN:                9900227000000

Gas

Marktrolle:    Ausspeisenetzbetreiber
ILN:                9870012500004

LIEFERANTENRAHMENVERTRÄGE

LIEFERANTEN-
RAHMENVERTRÄGE

Die veröffentlichten Verträge bilden basierend auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) für den Lieferantenrahmenvertrag Strom (Netznutzungsvertrag) sowie der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV), der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) sowie der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Absatz 1b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen für den Lieferantenrahmenvertrag Gas in ihrer jeweils aktuellen Fassung die rechtliche Grundlage für den Zugang und die Nutzung der Netze der AVU Netz GmbH.

Vertragswerke

Im Folgenden haben wir die relevanten Verträge für den Zugang zu unserem Strom- bzw. Gasnetz für Sie als Lieferant zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist der Abschluss der EDI-Vereinbarung relevant. Diese ist aufgrund der elektronischen Datenaustauschprozesse notwendig. Wenn Sie als Stromlieferant gleichzeitig Bilanzkreisverantwortlicher sind benötigen Sie des Weiteren eine Zuordnungsvereinbarung mit uns. 

Unterbrechung und Wiederherstellung eines Anschlusses und der Anschlussnetzung, Zahlungsverzug

Die Kosten aufgrund eines Zahlungsverzugs, einer Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung sowie die Kosten für die Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung entnehmen Sie bitte entsprechend unseren ergänzenden Bedingungen.