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SMART METER ROLLOUT

DIE DIGITALISIERUNG DER ENERGIEWENDE

Im Jahr 2016 verabschiedete die Bundesregierung das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Dieses Gesetz legt den Grundstein zum Smart Meter Rollout, dem flächendeckenden Einbau moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme.

Die AVU Netz GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber. Wir haben im Jahr 2018 mit der Umrüstung begonnen und werden bis zum Jahr 2032 alle ca. 127.000 herkömmlichen Zähler auf moderne Messeinrichtungen umbauen und ca. 12.000 Anschlüsse mit intelligente Messsystemen ausstatten.

Im Folgenden haben wir Ihnen auf Basis der aktuellen Gesetzlage eine FAQ zum Thema Smart Metering erstellt.

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Bundesnetzargentur:

MESSSTELLENBETRIEB

GRUNDZUSTÄNDIGER MESSSTELLENBETREIBER

GRUND-
ZUSTÄNDIGER MESSSTELLEN-
BETREIBER

Das Energiesystem der Zukunft wird durch die Erzeugung regenerativer Energien und die aktive Einbindung des Kunden dezentraler, erfordert aber auch die effektive Zusammenarbeit aller Marktteilnehmer. Die Energiedaten sind entscheidend für einen effizienten Systembetrieb in den Verteilnetzen, die deutlich komplexer werden als bisher.

Die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb und die Messung liegt beim Netzbetreiber.
Aber auch bei Messstellen, die durch dritte Messdienstleister ausgelesen werden, trägt der Netzbetreiber die Verantwortung für eine Vielzahl von Aufgaben:

Nach der Übernahme der Daten vom jeweiligen Messdienstleister müssen die Daten aufbereitet, archiviert und den Folgeprozessen wie Abrechnung und Bilanzierung zugeführt werden.

Der Messstellenbetrieb der AVU Netz GmbH bietet Ihnen sowohl für die gesetzlichen als auch für alle anderen Anforderungen die kompletten Leistungen: von der Zählerfernauslesung über den Datenimport bis zur Verarbeitung und Weitergabe der Daten nach den Vorgaben der relevanten Marktvorschriften (MaBiS, GeLi, GABi Gas) und der Wechselprozesse im Messwesen.

FRAGEN UND ANTWORTEN