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Smart Meter auf Kundenwunsch

Bestellung eines intelligenten Messsystems

Hier haben Sie die Möglichkeit für Ihre Strom-Messstelle gem. § 34 Abs. 2 Nr. 1 MsbG den Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) zu beauftragen.

Sofern der Einbau technisch möglich ist, ist unser Ziel Ihren Stromzähler innerhalb von vier Monaten ab der Beauftragung zu wechseln.

Sollte Ihr jährlicher Stromverbrauch über 6.000 kWh liegen, bei Ihnen eine Einspeiseanlage mit mehr als 7 kW Leistung oder eine steuerbare Verbrauchseinrichtung gem. § 14a EnWG angeschlossen sein, gehört Ihre Messstelle zu den sogenannten Pflichteinbaufällen für ein intelligentes Messsystem. In diesem Fall wird ihr Zähler bis zum Jahr 2032 auch ohne eine separate Bestellung auf ein iMSys umgerüstet. Sollten Sie eine vorzeitige Ausstattung mit einem iMSys wünschen, können Sie das folgende Formular für die Bestellung verwenden.

Kosten: Für die vorzeitige Ausstattung fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von 100 € brutto an. Darüber hinaus gilt das reguläre jährliche Messentgelt in Abhängigkeit der Einbaukategorie Ihrer Messstelle. Fällt Ihre Messstelle nicht in die Kategorie der Pflichteinbaufälle, wird außerdem ein jährliches Zusatzentgelt in Höhe von 30 € brutto erhoben. Details dazu entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt im Bereich „Download. Sollte der Einbau aus technischen Gründen nicht möglich sein (z.B. bei komplexen Messkonzepten oder fehlendem Mobilfunkempfang), entstehen Ihnen keine Kosten.

Weitere Informationen zu Smart Metern finden Sie auf unserer Webseite unter https://avu-netz.de/smart-meter

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