Suche
Suche

ERDGAS

NETZNUTZUNG

Auf Basis der von der Bundesnetzagentur gemäß den Bestimmungen der Anreizregulierungsverordnung festgesetzten Erlösobergrenzen für das örtliche Verteilnetz hat die AVU Netz GmbH Netzentgelte kalkuliert und hier veröffentlicht.

Neuerung ab 2017: Mit in Kraft treten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) werden die Abrechnungsentgelte nicht mehr gesondert berechnet. Sie sind jetzt Teil der Netzentgelte. ​

Umfang der Netzentgelte

Die AVU Netz GmbH stellt ihr Gasnetz allen Netznutzern zur Verfügung. Hierbei beinhalten die Preise für die Berechnung des Netzentgeltes folgende Komponenten:

  • Nutzung der Netzinfrastruktur
    Das Entgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur umfasst den Bau, Betrieb, Instandhaltung und Erneuerung der Leitungen, Mess- und Regelstationen und sonstigen Einrichtungen sowie Kosten für das vorgelagerte Netz, die Biogasumlage und Marktraumumstellungsumlage.
  • Systemdienstleistungen
    Die Systemdienstleistungen dienen der Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebs; dazu gehören Druckhaltung und Betriebsführung.

Zusätzlich zu diesen Entgelten wird berechnet:

  • Messstellenbetrieb und Messung
    Die Preise hängen von der technischen Auslegung des Netzanschlusses und den Mess- und Zähleinrichtungen ab.
  • Konzessionsabgabe
    Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der jeweils geltenden Konzessionsabgabenverordnung und nach den mit der betreffenden Gemeinde beziehungsweise Stadt vereinbarten Abgabesätzen.

Künftige, die Netznutzung betreffende Abgaben und die Umsatzsteuer werden mit dem jeweils geltenden Satz auf alle Preise aufgeschlagen.

Die Netznutzungsabrechnung Gas der AVU Netz GmbH erfolgt nach den Vorgaben des DVGW-Regelwerks, Arbeitsblatt G 685 in der neusten Fassung. Detailiertere Informationen erhalten Sie über das Dokument „Erklärung Netznutzungsrechnung und Gradtagszahlen“.