Wallbox & E-Ladeeinrichtung
Zuhause laden – einfach, sicher, elektrisch
Sie fahren ein E-Auto oder denken über den Umstieg nach? Dann ist die passende Ladelösung für zuhause ein wichtiger Schritt.
Ob alleine oder im Mehrfamilienhaus, ob privat oder gemeinsam genutzt:
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um:
die Anmeldung Ihrer Wallbox bei uns,
technische Anforderungen für Planung und Einbau,
den sicheren und normgerechten Betrieb.
Ladeeinrichtungen richtig anmelden – so geht’s
Ob private Wallbox an der Hauswand, Ladesäule auf dem Firmenparkplatz oder Ladeinfrastruktur für eine gesamte E-Fahrzeugflotte – jede geplante Ladeeinrichtung muss vorab gemeldet werden.
Wichtig zu wissen:
Ab 3,7 kW bis 11 kW ist eine Anmeldung bei uns verpflichtend.
Ab 11 kW Ladeleistung benötigen Sie zusätzlich unsere Zustimmung – erst nach Genehmigung darf die Installation erfolgen.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig – ganz einfach über unsere Online-Portal.
Ihre Checkliste zur Einrichtung einer Ladeeinrichtung
- Die Installation Ihrer Wallbox ist eine Sache für Experten. Nur autorisierte Installateure dürfen diese Aufgabe übernehmen.
- Die Batteriekapazität Ihres Elektrofahrzeugs passt zur Ladeleistung der Wallbox
- Ihre Hausinstallation und der Netzanschluss sind ausreichend dimensioniert für den zukünftigen Mehrbedarf durch die Ladeeinrichtung
- Optional: Ihre Ladestation ist förderfähig und erfüllt die KfW-Förderbedingungen
- Am Ladepunkt ist der notwendige Stromanschluss vorhanden.
- Die Anmeldung der Ladeeinrichtung ist über unser Portal - Link versendet worden.
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Was kann das Portal? Und wie können Sie dort Ihre Ladeeinrichtung anmelden?
Schauen Sie sich gerne unsere Anleitung an.
AUF DER SICHEREN SEITE
PLANEN SIE GEMEINSAM MIT DEM ELEKTROINSTALLATEUR
Damit Sie ihr Elektro-Fahrzeug laden können, ist es wichtig, dass der Hausanschluss, die Zuleitung und die Hausinstallation passend dimensioniert sind.
Für die Auswahl und Installation der Ladeeinrichtung sollten Sie einen Elektrofachbetrieb hinzuziehen. Am besten lassen Sie sich dabei von einem Installationsunternehmen beraten, das in unser Installateurverzeichnis eingetragen ist.
Der Elektroinstallateur prüft die technischen Voraussetzungen in Ihrer Hausanlage, kann Sie über notwendige Änderungen beraten. Er kann uns die Daten übertragen und so sind sie auf der schnellen und sicheren Seite.
So funktioniert es: Alle Infos zum Anmeldeprozess
Die Gesamtkosten sind individuell und richten sich nach Ihrem Bedarf.
Neben den Anschaffungskosten der E-Ladeeinrichtung, sowie deren Montage und der Anpassung der elektrischen Hausinstallation können ggf. weitere Kosten für eine Verstärkung des Netzanschlusses und ein Baukostenzuschuss bei einem Gesamtbedarf des Grundstücks von > 30 kW (siehe Preisblatt) anfallen.
Die Anmeldung und Genehmigung von Wallboxen ist erforderlich, denn nur wenn wir genau wissen, an welchen Stellen unseres Netzes Ladeeinrichtungen angeschlossen sind, können wir einen zuverlässigen Netzbetrieb gewährleisten. Zudem überprüfen wir für Sie, ob Ihr Netzanschluss für die gewünschte Wallbox ausgelegt ist.
Für die Anmeldung oder Genehmigung Ihrer E-Ladeeinrichtung, melden Sie diese in unserem Netzanschlussportal unter dem Icon ,,Anmeldepflichtige Verbrauchseinrichtung“ an.
Wir bearbeiten Ihre Bestellung zur Leistungserhöhung und überprüfen Ihren Netzanschluss. Daraufhin senden wir Ihnen eine Bestätigung oder ein Angebot, falls Ihr Netzanschluss verstärkt werden muss, zu. Allgemein fällt bei einem Gesamtleistungsbedarf des Grundstücks von mehr als 30 kW ein einmaliger Baukostenzuschuss an.
Sie kontaktieren erneut Ihr Installationsunternehmen, damit dieses Ihre Ladeeinrichtung installieren kann. Hinweis: Muss Ihr Anschluss oder das vorgelagerte Netz verstärkt werden, müssen Sie zunächst das unterschriebene Angebot an uns zurücksenden. In der darauf folgenden Auftragsbestätigung erhalten Sie alle weiteren Informationen.
Nach der Installation füllt Ihr Installateur den Inbetriebsetzungsantrag aus (siehe Inbetriebsetzungsantrag).
Erst nach dem der Inbetriebsetzungsantrag eingegangen ist können Sie einen Ladetarif bei Ihrem Lieferanten wählen und die verringerten Netzentgelte erhalten. (siehe verringerte Netzentgelte)