Vertragsabschluss

Messstellenvertrag für Anschlussnutzer

Mit Beschluss vom 20. November 2025 hat die Bundesnetzagentur einheitliche Messstellenverträge für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme festgelegt. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir verpflichtet, den von der Bundesnetzagentur festgelegten Vertrag mit unseren Kunden abzuschließen und alle bestehenden Vertragsbeziehungen auf den neuen Standardvertrag zu überführen.

Vertragsabschluss:

Der Messstellenvertrag regelt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung des Messstellenbetriebs für Messstellen mit einer modernen Messeinrichtung oder intelligentem Messsystem.
In den meisten Fällen ist Ihr Stromlieferant unser Vertragspartner und übernimmt damit auch die Abrechnung der Messentgelte. In diesem Fall ist kein separater Vertragsabschluss zwischen Ihnen und der AVU Netz GmbH notwendig.

Kann oder möchte ein Stromlieferant die Abrechnung des Messstellenbetriebs jedoch nicht übernehmen, kommt der Messstellenvertrag durch Ihre Stromentnahme automatisch zwischen Ihnen als Anschlussnutzer und der AVU Netz GmbH als grundzuständigem Messstellenbetreiber zustande. Dieser konkludente Vertragsabschluss erfolgt gemäß § 9 Abs. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) auf Basis des standardisierten Vertragstextes der Bundesnetzagentur. Über den Vertragsabschluss werden Sie außerdem in Textform von uns informiert.

Sie finden den Standardvertrag hier im Downloadbereich. Sollten Sie eine Zusendung eines ausgedruckten Vertragsexemplars wünschen, können Sie uns gerne kontaktieren.

DownloaD

Dokumente

Messstellenvertrag Strom für Anschlussnutzer


Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen


Formblatt für die Datenkommunikation mit einem SMGW gem. § 54 MsbG 

FRAGEN UND ANTWORTEN