FRAGEN UND ANTWORTEN
Strom intelligent messen und steuern
Smart Metering bezeichnet die digitale Messung und Steuerung des Verbrauchs und der Einspeisung von Energie, insbesondere Strom. Die Einführung des Smart Meterings in Deutschland basiert auf dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das am 2. September 2016 in Kraft getreten ist. Es ist ein zentraler Baustein der „Digitalisierung der Energiewende“ und schreibt den Austausch der bisher verwendeten mechanischen (Ferraris) Stromzähler gegen digitale Messtechnik vor.
Die Verpflichtung zum Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen basiert auf dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG), das im Jahr 2016 verabschiedet wurde.
In Zukunft wird unser Strom zu einem wesentlichen Anteil aus erneuerbaren Energien wetterabhängig erzeugt. Um darauf flexibel reagieren zu können, werden jederzeit aktuelle Informationen über die Erzeugungs- und Verbrauchssituationen benötigt.
Smart Meter bilden dafür eine sichere und standardisierte technische Grundlage. Sie ermöglichen den Ausbau und den Betrieb eines intelligenten Stromnetzes, dem so genannten „Smart Grid“.
Weiterführende Infos rund um das Thema Smart Metering erhalten Sie auch in der folgenden Infobroschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:
Ein wesentliches Ziel der Energiewende ist die Verbesserung der Energieeffizienz. Mithilfe der neuen Technik gewinnen Sie einen besseren Überblick über Ihren Energieverbrauch und haben so die Möglichkeit bewusster und effizienter mit Energie umzugehen.
Abhängig vom verbauten Messsystem, können Sie beispielsweise Ihre historischen Verbrauchswerte direkt am Zähler oder sogar über ein Onlineportal nachvollziehen.
In Zukunft werden sich darüber hinaus noch viele weitere Möglichkeiten bieten, wie zum Beispiel:
- Vermeidung von Vor-Ort-Ablesungen
- Ermöglichung variabler Tarife
- Automatische Steuerung dezentraler Erzeuger und flexibler Lasten
- Gleichzeitige Ablesung und Transparenz weiterer Sparten wie Gas und Heizwärme
- Sichere Infrastruktur für Anwendungsfälle im „Smart Home“
Genau wie bei den alten konventionellen Stromzähler, fallen für den Betrieb der digitalen Stromzähler Messentgelte an.
Die Höhe des jährlich anfallenden Messentgelts ergibt sich abhängig von Ihrem Verbrauch (und ggfs. der Einspeiseleistung) nach gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen:
Letztverbraucher:
Verbrauch [kWh/a] | Gerätetyp | Entgelt [€/Jahr] |
bis 6.000 | mMe | 20,00 |
6.000 bis 10.000 | iMsys | 20,00 |
10.000 bis 20.000 | iMsys | 50,00 |
20.000 bis 50.000 | iMsys | 90,00 |
50.000 bis 100.000 | iMsys | 120,00 |
größer 100.000 | iMsys | auf Anfrage |
Anlagen nach § 14a EnWG | iMsys | 50,00 |
Erzeugungsanlagen:
Leistung [kW] | Gerätetyp | Entgelt [€/Jahr] |
bis 7 | mMe | 20,00 |
7 bis 15 | iMsys | 20,00 |
15 bis 30 | iMsys | 50,00 |
30 bis 100 | iMsys | 120,00 |
größer 100 | iMsys | auf Anfrage |
Dieses Entgelt beinhaltet alle Kosten für den Einbau, Betrieb und die Wartung der digitalen Zähler.
Falls der Zählerkasten für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, trägt der Anschlussnehmer (der Haus- und Wohnungseigentümer) hierfür die Kosten.
Alle Entgelte für den Messstellenbetrieb können Sie unserem aktuellen Preisblatt entnehmen.
Die Betriebskosten für Ihren konventionellen Stromzähler waren bisher in der Abrechnung Ihres Stromlieferanten enthalten. Unser Ziel ist es, auch die neuen digitalen Zähler wie gewohnt über Ihre Stromrechnung abzurechnen. Dazu haben wir bereits mit vielen Stromlieferanten eine Vereinbarung treffen können.
Sollte Ihr Stromlieferant die Abrechnung der Messentgelte jedoch ablehnen, werden Sie ab dem Einbau des digitalen Zählers zwei getrennte Rechnungen erhalten. Ihr Stromlieferant wird dann nur noch Ihren Stromverbrauch mit Ihnen abrechnen, für den Messstellenbetrieb erhalten sie eine separate Rechnung von uns.
In diesem Fall kommt nach § 9 Abs. 3 MsbG ein Messstellenvertrag zwischen der AVU Netz GmbH (als grundzuständiger Messstellenbetreiber) und dem Anschlussnutzer (Letztverbraucher bzw. Anlagenbetreiber) zustande, sobald er nach der Installation einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems (weiterhin) Elektrizität aus dem Stromnetz entnimmt. Ein schriftlicher Vertragsabschluss ist daher nicht notwendig.
Der Messstellenvertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs und kann hier eingesehen werden.
- Ist bei Ihnen eine moderne Messeinrichtung verbaut, die kein Kommunikationsmodul besitzt, sendet und empfängt das Gerät keinerlei Daten. Nur vor Ort am Gerät und nach der Eingabe eines Pin-Codes können der aktuelle Verbrauch und die historischen Verbrauchsdaten (Tages-, Wochen-, Monats-, Jahres- und 2 Jahresverbrauch) ausgelesen werden.
- Das intelligente Messsysteme besitzt ein zusätzliches Kommunikationsmodul, das so genannten „Smart Meter Gateway“. Darüber erhalten Ihr Stromlieferant und die AVU Netz GmbH als zuständiger Netzbetreiber und Messstellenbetreiber die Verbrauchs- bzw. Einspeisewerte Ihres Haushaltes.
Wie häufig und detailliert die Messwerte übertragen werden, hängt dabei von Ihrem gewählten Stromtarif, Ihrem Gesamtverbrauch und ggfs. der Nennleistung einer Strom-erzeugenden Anlage ab und kann in folgendem Formblatt eingesehen werden:
↓ Formblatt Datenkommunikation gemäß §54 MsbG
Generell gilt: Jeder erhält nur die Daten, die er für die Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt. Wenn die Notwendigkeit zur Datenübermittlung nicht explizit im Messstellenbetriebsgesetz geregelt ist, entscheiden Sie als Anschlussnutzer, wer welche Daten erhält.
Sowohl die AVU Netz GmbH als Ihr Messstellenbetreiber, als auch die beim Smart Metering eingesetzte Software und Hardware haben sehr hohe Anforderungen des Gesetzgebers zu erfüllen. Die Einhaltung dieser Anforderungen muss dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einmal pro Jahr im Rahmen einer Auditierung nachgewiesen werden.
Weitere Informationen zu den technischen und gesetzlichen Hintergründen finden Sie auf den Seiten des BSI.