Technische Regeln sowie ergänzende Bedingungen

Strom

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) stellt für den Netzanschluss Strom (Niederspannung) die allgemeinen Anschlussbedingungen der AVU Netz GmbH dar. Hierzu hat die AVU Netz GmbH Ergänzende Bedingungen veröffentlicht.

Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) liegt der NAV in der jeweiligen Fassung zugrunde. Sie gelten für den Anschluss und den Betrieb von elektrischen Anlagen, die an das Niederspannungsnetz bzw. Mittelspannungsnetz der AVU Netz GmbH angeschlossen sind oder angeschlossen werden. 

Die Technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen (TAR) an das Niederspannungs- bzw. Mittelspannungsnetz (VDE-AR-N 4100 bzw. VDE-AR-N 4110) und deren Betrieb sind ebenfalls verbindlich anzuwenden. Die technischen Ergänzungen und Erläuterungen der AVU Netz GmbH dienen als Unterstützung zur Umsetzung dieser Regeln und der TAB 2023. Sowohl bei der Planung und der Errichtung als auch beim Anschluss und dem Betrieb der Anlagen an das Stromnetz. 

Bezüglich der technischen Anforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Stromnetz wird auch hier zwischen der Niederspannung und Mittelspannung unterschieden. Die Vorgaben der Niederspannung sind in der VDE-AR-N 4105 beschrieben. Hierzu wird die AVU Netz GmbH die Ergänzungen und Erläuterungen noch veröffentlichen. Die technischen Mindestanforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb am Mittelspannungsnetz sind in der TAR Mittelspannung, VDE-AR-N 4110 mitbeschrieben. 

 

Gas

Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) stellt für den Netzanschluss Gas die allgemeinen Anschlussbedingungen der AVU Netz GmbH dar. Hierzu hat die AVU Netz GmbH Ergänzende Bedingungen veröffentlicht.

Wasser

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) stellt für den Netzanschluss Wasser (gilt nicht für Industrieunternehmen und Weiterverteilern) die allgemeinen Anschlussbedingungen der AVU Netz GmbH dar. Hierzu hat die AVU Netz GmbH Ergänzende Bedingungen veröffentlicht.