Technische Anforderungen
Zum Anschluss und Betrieb einer Erzeugungsanlage am Netz der AVU ist ein geeigneter Netzanschluss erforderlich. Dieser muss den Leistungsanforderungen der Erzeugungsanlage genügen. Durch den Verband der Elektrotechnik (VDE) und das zugehörige Forum Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) wurden konkrete Vorgaben formuliert, wie eine elektrische Anlage mit Erzeugungsanlage(n) zu errichten sind.
Abhängig von der konkreten Anlagenspezifikation ist die Anlage nach der VDE-AR-N 4105, der VDE-AR-N 4110 und ergänzenden Hinweisen (z.B. Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz) zu errichten. Der VDE bietet hierzu eine ergänzende Anwendungshilfe zur Auswahl der anzuwendenden Richtlinie. Weiterhin gibt es rechtlich-regulatorische Rahmenbedingungen wie z.B. das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), aus dem sich ergänzende Anforderungen an den Anlagenaufbau ergeben.
Generelles
Basierend auf der zutreffenden Anwendungsrichtlinie ist eine Anlagenanmeldung erforderlich. Die einzureichenden Unterlagen und der weitere Ablauf sind unter Anlagen anmelden aufgelistet und näher beschrieben. Generell ist hierbei darauf zu achten, dass die Unterlagen ein einheitliches Bild der Gesamtanlage darstellen. Dies umfasst die Durchgängigkeit der Angaben zu der geplanten Anlage sowie die Darstellung der Gesamtanlage (inkl. Verbrauch bzw. Bestandsanlage) im Übersichtsschaltplan.
Die eingesetzten Umrichter und Komponenten (z.B. NA- oder Entkupplungsschutz) benötigen jeweils Zertifikate eines akkreditierten Prüfinstituts, mit welchen die Konformität zur anzuwendenden Anwendungsrichtlinie des VDE in der aktuell gültigen Fassung nachgewiesen wird. Dies sorgt dafür, dass sich die Geräte in allen Systemzuständen gemäß den technischen Vorgaben verhalten.
Insofern die Summe der Leistungen aller Erzeugungsanlagen ≤0,8 kW ist, können steckerfertige Erzeugungsanlagen direkt über das Marktstammdatenregister angemeldet werden und benötigen keiner gesonderten Anmeldung beim Netzbetreiber.
Bei einer Gesamtanlagenleistung >0,8 kW ist eine vollständige Anmeldung der Anlage mit Einreichung aller geforderten Unterlagen notwendig.
Anlagen mit einer Leistung größer 4,6 kW dürfen nicht einphasig am Netz betrieben werden, um eine unzulässige Schieflast zu vermeiden.
Für Einzelanlagen ab einer Leistung von 25 kW (bei PV-Anlagen ist die Modulleistung in kW(p) ausschlaggebend) ist ein Einspeisemanagement (siehe §9 EEG) gefordert. Die technische Umsetzung wird bei der AVU Netz GmbH über potentialfrei Kontakte der Messeinrichtung umgesetzt. Die technische Beschreibung der Komponenten findet sich unter https://avu-netz.de/wp-content/uploads/2024/03/technische_anforderungen_einspeisemanagement_kleiner_gleich_100-kw.pdf.
Für Anlagen mit einer Gesamtleistung größer 30 kVA, die unter die VDE-AR-N 4105 fallen, ist ein zentraler NA-Schutz erforderlich. Wie oben beschrieben, benötigt die hierzu eingesetzte Komponente ein Zertifikat einer akkreditierten Prüfstelle, welches die Konformität mit der VDE-AR-N 4105 nachweist.
Die Abkürzung steht für einen zentralen Netz- und Anlagenschutz. Er sorgt für ein korrektes Verhalten bei unzulässigen Spannungs- oder Frequenzänderungen. Hierdurch wird die Kundenanlage geschützt und ein Beitrag zur Stabilität des elektrischen Verbundnetzes geleistet. Die Anwendungsrichtlinie fordert den zentralen NA-Schutz als eigenständiges Betriebsmittel, welches am zentralen Zählerplatz (nicht im Anlagenseitigen Anschlussraum) zu errichten ist. Dies ist erforderlich, um das Schutzziel der Komponente erreichen zu können. Besondere Bedeutung bekommt diese Passage, wenn die Anlage auf verteilten Gebäudelagen errichtet wird oder ein entfernter Netzverknüpfungspunkt (Hausanschlusssäule) vorhanden sind. Denn insbesondere in diesen Fällen ist die zentrale Anordnung entscheidend.
Um das Schutzziel zu erreichen, ist es außerdem erforderlich, dass der NA-Schutz im Bedarfsfall gezielt auf die Erzeugung wirkt, ohne die Last zu beeinflussen.