FAQ ZUM THEMA EINSPEISUNG
Die AVU Netz GmbH bietet keine Förderprogramme zu Erzeugungsanlagen.
Förderprogramme werden unter anderem von den Landesregierungen und der Bundesregierung angeboten.
Das Stromnetz in Deutschland ist in unterschiedliche Spannungsebenen aufgeteilt. Die Verteilnetzbetreiber (VNB), also z.B. die AVU Netz GmbH, betreiben die regionalen und städtischen Verteilnetze in den unteren Spannungsebenen (Niederspannung und Mittelspannung). Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) betreiben das Höchstspannungsnetz. Sie sind für den überregionalen Stromtransport, für die bedarfsgerechte Instandhaltung und die Dimensionierung dieser Netze verantwortlich. Der ÜNB gewährt allen Stromhändlern/-lieferanten diskriminierungsfreien Zugang zu diesen Netzen. Des Weiteren hat er die Aufgabe, bei Bedarf Regelenergie zu beschaffen um Netzschwankungen, die sich durch ein Missverhältnis zwischen erzeugter und verbrauchter elektrischer Energie ergeben, möglichst gering zu halten.
Das Verteilnetzgebiet der AVU Netz GmbH befindet sich im Übertragungsnetzgebiet der Amprion GmbH.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist zuständig für die Zulassung von KWK-Anlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.
Die BAFA-Zulassung ist unbedingt in dem Jahr der Inbetriebnahme des BHKW zu beantragen, da eine rückwirkende Beantragung immer nur bis zum Beginn des Jahres der Beantragung wirkt.
Zur Beantragung einer BAFA-Zulassung bietet das BAFA auf seiner Internetseite entsprechende Formulare an.
Für KWK-Anlagen bis 50 kWel kann unter bestimmten Voraussetzungen das elektronische Anzeigeverfahren verwendet werden.
Die BAFA-Zulassung Ihrer KWK-Anlage ist Voraussetzung für den Einspeisevertrag zwischen Ihnen und der AVU Netz GmbH sowie die Auszahlung des KWK-Zuschlags durch die AVU Netz GmbH.
Ihr zugelassenes und konzessioniertes Elektroinstallationsunternehmen.
Gemäß Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 ist die Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage ohne Zustimmung des Netzbetreibers nicht zulässig, da dies die Sicherheit des Netzbetriebes und die Spannungsqualität im Netz gefährden kann.
Daher muss jede Erzeugungsanlage, die mittelbar oder unmittelbar an das Netz der AVU Netz GmbH angeschlossen werden soll, angemeldet und durch die AVU Netz GmbH genehmigt werden.
Dabei gibt es keine Bagatellgrenzen bezüglich der Anlagenleistung.
Nicht angemeldet werden müssen Anlagen im Inselbetrieb, die zu keiner Zeit eine Verbindung zum öffentlichen Netz haben (galvanische Trennung).
Für die Anmeldung reicht Ihr Installateur die sogenannten anschlussrelevanten Unterlagen ein. Anschließend wird jede angemeldete Erzeugungsanlage bei der AVU Netz GmbH einer Netzverträglichkeitsprüfung unterzogen, da Wechselrichter bzw. Generatoren von Erzeugungsanlagen Rückwirkungen auf das Stromnetz verursachen. So kann die AVU Netz GmbH bei Bedarf rechtzeitig einen Netzausbau veranlassen.
Nach der Netzverträglichkeitsprüfung erhält der Anlagenbetreiber eine Einspeisekapazitätszusage, in welcher die Einspeiseleistung zugesagt sowie der Netzverknüpfungspunkt genannt wird.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihr konzessioniertes Elektroinstallationsunternehmen. Gegebenenfalls müssen technische Änderungen an der bestehenden Anlage vorgenommen werden.
Auch Erweiterungen müssen, wie Neuanlagen, bei der AVU Netz GmbH angemeldet werden. Wir informieren Sie bzw. das beauftragte Elektroinstallationsunternehmen gerne, welche Unterlagen eingereicht werden müssen.
… obwohl meine Erzeugungsanlage bereits seit längerer Zeit in Betrieb genommen ist und der Zähler auch schon gewechselt wurde?
In diesem Fall liegen der AVU Netz GmbH noch nicht alle Informationen darüber vor, dass die Anlage vollständig in Betrieb genommen wurde.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Ansprechpartnern gemäß der Einspeisekapazitätszusage für Ihre Erzeugungsanlage in Verbindung.
Wir empfehlen Ihnen, schon frühzeitig – vor Errichtung der Anlage – einen Steuerberater zur Rate zu ziehen, der Sie am besten darüber informieren kann, welche Firmierung zu Ihrer persönlichen Situation passt.
Wenn Sie sich für die Art der Firmierung entschieden haben, klären Sie bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt, ob Sie eine vorhandene Steuernummer nutzen können oder ob Sie eine neue benötigen.
Muss ich eine Firma anmelden, um Umsatzsteuer ausbezahlt zu bekommen? Muss ich Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen oder nicht? Bekomme ich Mehrwertsteuer ausbezahlt?
Umsatzsteuer ist der fachlich richtige Begriff für den umgangssprachlich gebräuchlichen Begriff Mehrwertsteuer. Wir dürfen Sie zu steuerlichen Themen nicht beraten. Bitte fragen Sie bei einem Steuerberater nach, was für Sie die günstigste Variante ist. Die Finanzämter behandeln diesen Aspekt unterschiedlich. Bitte fragen Sie bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater nach, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind.
Die AVU Netz GmbH zahlt dem Anlagenbetreiber zusätzlich zur Einspeisevergütung die hierauf entfallende Umsatzsteuer, wenn der Anlagenbetreiber in der Einspeisevereinbarung bzw. dem Einspeisevertrag erklärt, dass er als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig ist.
Reicht eine telefonische Übermittlung?
Vertragsrelevante Änderungen wie Bankverbindung, Bankeinzugsermächtigung, Steuernummer oder Eigentümerwechsel sind grundsätzlich schriftlich an die AVU Netz GmbH zu richten.
Jede Erzeugungsanlage und ggf. Speicher muss durch den Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
Die Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Mindestvergütung durch den Netzbetreiber besteht erst, wenn durch den Anlagenbetreiber die Meldung der Erzeugungsanlage an die Bundesnetzagentur erfolgte.
Bitte senden Sie uns eine Kopie der Meldebestätigung kurzfristig nach der Inbetriebnahme zu. Sie ist Voraussetzung für die Einspeisevereinbarung bzw. den Einspeisevertrag zu.
Die Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV regelt die Einspeisung von auf Erdgasqualität aufbereitetem Biogas in Erdgasnetze. Darüber hinaus gelten die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes – EnWG und der Gasnetzentgeltverordnung – GasNEV.
Sie möchten auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas in das Gasnetz der AVU Netz GmbH einspeisen?
Ein Anschluss an das Gasnetz erfolgt über folgende Schritte:
- Netzanschlussbegehren des Anschlussnehmers
- Prüfung des Netzanschlussbegehrens durch den Netzbetreiber
- Abschluss eines Netzanschlussvertrages
- Errichtung und Inbetriebsetzung des Netzanschlusses
Netzanschlussbegehren
Das Netzanschlussbegehren ist von Ihnen als Anschlussnehmer schriftlich zu beantragen.
Bitte reichen Sie das Dokument „Netzanschlussbegehren Biogas-Einspeisung“ sowie die darin genannten Unterlagen bei der AVU Netz GmbH ein, damit wir die Prüfung des Netzanschlussbegehrens durchführen können.
Liegen alle Unterlagen vollständig vor, erhalten Sie von uns eine Übersicht über den erforderlichen Prüfungsumfang, einen Zeitplan der weiteren Bearbeitung sowie ein Angebot über die Kosten der Prüfung.
Prüfung des Netzanschlussbegehrens
Anschließend können Sie die nach der Gasnetzzugangsverordnung vorgesehene Netzanschlussprüfung bei uns in Auftrag geben. Diese Prüfung beinhaltet die Planung aller für die Einbindung notwendigen Anlagen und Leitungen sowie eine Kostenschätzung.
Netzanschlussvertrag, Einspeisevertrag
Nach der Prüfung des Anschlussbegehrens wird ein Netzanschlussvertrag zwischen dem Anschlussnehmer und der AVU Netz GmbH abgeschlossen. Dies ist Voraussetzung für die Errichtung des Netzanschlusses.
Die AVU Netz GmbH nimmt das in der Anlage des Anschlussnehmers erzeugte und auf Erdgasqualität aufbereitete Biogas im Rahmen der jeweils bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen, derzeit nach Maßgabe der GasNZV, bis zu dem max. vereinbarten stündlichen Volumenstrom in ihr Gasnetz auf.
Rechtzeitig vor Fertigstellung der Anlage werden wir Ihnen einen Einspeisevertrag Biogas vorlegen.
Inbetriebnahme der Anlage
Nach Fertigstellung der Anlage und Unterzeichnung des Einspeisevertrages Biogas können Sie dann Biogas in unser Netz einspeisen.