Baukostenzuschuss (BKZ)
Beim sogenannten Baukostenzuschuss(BKZ) handelt es sich um die einmalige Zahlung eines Netzanschlussnehmers im Zuge der Anschlusserstellung oder Leistungserhöhung. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Beteiligung an den Ausbaukosten des allgemeinen Stromnetzes. Dabei wird unterschieden, an welcher Spannungsebene der Netzanschlussnehmer angeschlossen ist.
Niederspannung/Mittelspannung
Niederspannung
Nach Vorgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) darf der Baukostenzuschuss bei Stromanschlüssen im Niederspannungsnetz nur für den Teil der Anschlussleistung über 30 kW erhoben werden. Baukostenzuschüsse dürfen dann nur 50 % dieser Kosten betragen.
Ein Freigrenze für den Teil der Anschlussleistung über 30kW ist für die Mittelspannungsebene ausgeschlossen.
In Anbetracht der zuletzt starken Schwankungen des LP sieht die BNetzA nun aber eine Modifikation dieser Formel vor. Danach soll an Stelle des LP zum Vertragsschlusszeitpunkt dessen arithmetischer Mittelwert der letzten fünf Jahre herangezogen werden. So sollen Anschlussnehmer vor finanzieller Übervorteilung durch externe Eingriffe (z.B. Bundeszuschuss, EE-Netzkostenwälzung, etc.) geschützt werden und eine höhere zeitliche Vergleichbarkeit des LP erreicht werden.
Dieses Modell wenden wir an in unserem Verteilnetz für die jeweilige Netzebenen Niederspannung/Mittelspannung und höher an.