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ENDE DER EEG-FÖRDERUNG

WIR SIND FÜR SIE DA!

Nach dem EEG wird im Regelfall die finanzielle Förderung für Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nur für die Dauer von 20 Jahren ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Anlage gezahlt. Dieser Förderzeitraum endet für Anlagen mit Inbetriebnahme im Jahr 2001 mit Ablauf des 31.12.2021. Für Erzeugungsanlagen mit Inbetriebnahme im Jahr 2000 und früher endete der Anspruch am 31.12.2020.

Was bedeutet das für Sie?

Was ist zu tun? 

Sie entscheiden allein und in eigener Verantwortung, von welcher bzw. welchen Möglichkeiten Sie Gebrauch machen wollen. 

Sofern Sie keine andere Wahl getroffen haben oder rechtzeitig treffen werden, wird Ihre Anlage zum automatisch der Auffangförderung zugeordnet. Wollen Sie hingegen in die sonstige Direktvermarktung wechseln, müssen Sie dies bei uns anmelden und die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen (der Strom muss an einen Dritten vermarktet werden, usw.). Eine Direktlieferung des Stroms an einen Dritten ist bei uns grundsätzlich nicht anzumelden. 

Darüber hinaus sind beispielsweise auch Kosten zu berücksichtigen, wie u.a. Aufwendungen für die Anpassung des Messkonzepts. Davon abgesehen bleiben Sie natürlich insbesondere dazu verpflichtet, Melde-, Mitteilungs- und/oder Registrierungspflichten zu erfüllen, beispielsweise gegenüber dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.  

Informieren Sie sich in diesem Zusammenhang bitte eigenständig, ggf. unter Hinzuziehung von Rechtsrat. Diese Seite enthält nur überblicksartige und damit nicht abschließende Informationen, für die wir keine Haftung übernehmen können.

SO ERREICHEN SIE UNS!

EEG-ANLAGEN 2021