ANMELDUNG
Strom ins Netz einspeisen
EE- und KWK-Anlagen
Ihre Erzeugungsanlage können Sie hier anmelden:
ZAHLUNGEN BEI PFLICHTVERSTÖSSEN NACH § 52 EEG
Seit 01.01.2023 ist das EEG 2023 in Kraft.
Bis 31.12.2022 lautete der § 52 EEG 2021 „Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Pflichtverstößen“, was zu einer Verringerung der Einspeisevergütung/Marktprämie, die Anlagebetreibende ausgezahlt bekommen, führte.
Ab 01.01.2023 lautet der § 52 EEG 2023 „Zahlungen bei Pflichtverstößen“, das heißt, dass nicht die Einspeisevergütung, die ausbezahlt wird, verringert wird, sondern dass eine Strafzahlung seitens des Anlagenbetreibers zu tätigen ist. Diese Strafzahlung wird jedoch mit der Einspeisevergütung gegenverrechnet.
Was sind die Pflichtverstöße gemäß EEG §52:
- Keine Übermittlung der zur Registrierung der Anlage erforderlichen Angaben an das MaStR,
- Nichtinstallierung oder die fehlende Funktionsfähigkeit von „technischen Einrichtungen“ nach § 9 EEG 2023
- Verstoß gegen Verpflichtung, die gesamte Ist-Einspeisung bei Direktvermarktung in viertelstündlicher Auflösung zu messen und zu bilanzieren
- Die weiteren Vestöße entnehmen Sie bitte dem EEG.
ABLAUF DER ANMELDUNG UND INBETRIEBNAHME VON ERZEUGUNGSANLAGEN
Als Anlagenbetreiber besprechen Sie mit Ihrem Anlagenerrichter Art und Umfang Ihrer gewünschten Erzeugungsanlage. Dieser wird anschließend mit der konkreten Planung der Anlage beginnen.
Bereits in dieser Phase empfehlen wir Ihnen:
- Lassen Sie sich von Ihrem Installateur die von der AVU Netz ausgestellte Zulassung vorzeigen und
- Setzen Sie sich mit den gesetzlichen Regelungen zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bzw. Kraft-
Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) auseinander.
Dies beinhaltet unter anderem Themen wie:
- die Wahl der Veräußerungsform (Art der Vergütung),
- die technische Einrichtung für das Einspeisemanagement,
- das Messkonzept,
- Ihre Meldepflichten als Anlagenbetreiber.
WICHTIG: Alle Erzeugungsanlagen (auch Notstromaggregate) müssen rechtzeitig bei uns angemeldet werden. Dies gilt auch für Erzeugungsanlagen, die nur geringfügig Strom in unser Netz einspeisen werden (z.B. Plug In-Anlagen), da ein 2-Richtungs-Stomzähler eines Messtellenbetreibers (MSB) installiert werden muss.
Die Anmeldung der Erzeugungsanlage übernimmt in der Regel Ihr Anlagenerrichter für Sie, in dem er das Einspeiseportalzur Antragstellung verwendet.
Für die Anmeldung und Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen gelten:
- DIN VDE-AR-N 4105 (<= 135 kW; Anschluss am Niederspannungsnetz)
- Ergänzungen und Erläuterungen der AVU Netz GmbH
- FNN Speicherhinweis
Folgende anschlussrelevante Unterlagen werden bei der Antragstellung über das Einspeiseportal benötigt und eingereicht:
- Lageplan
aus dem die Grundstücksgrenzen und der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgehen. - E.4 Einheitenzertifikat der Erzeugungseinheit
- Einheitenzertifikat des Netz- und Anlagenschutzes.
Dieses erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit.
- Einheitenzertifikat des Netz- und Anlagenschutzes.
- E.5 Prüfbericht „Netzrückwirkungen“ (optional)
- Dieses erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit.
- In den Prüfberichten zu den Zertifikaten werden die elektrischen Eigenschaften der Erzeugungseinheit, des Speichers bzw. des NA-Schutzes ausgewiesen. Erforderlich bei Erzeugungseinheiten (z.B. dem Umrichter der PV-Anlage) mit einer Einzelleistung > 50 KW.
Dieses erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit.
- E.6 Zertifikat zum NA-Schutz
- Dieses erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit.
- Das Zertifikat ist für unsere Netzverträglichkeitsbetrachtung unerlässlich.
- E.7 Prüfbericht zum NA-Schutz (optional)
- Dieses erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit.
- Einheitenzertifikat des Speichers (sofern verbaut)
- Einheitenzertifikat des Netz- und Anlagenschutzes.
Dieses erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit.
- Einheitenzertifikat des Netz- und Anlagenschutzes.
- Übersichtsschaltplan
des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Netz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel, inklusive der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen, der Anordnung der Zählerplätze, auch dezentrale Zählerplätze (Schalter, Wandler, Trafos, Schutz, Regler, Generatoren, Wechselrichter).
Eine einpolige Darstellung ist ausreichend.
- Einheitenzertifikat des Speichers (sofern verbaut)
- Einheitenzertifikat des Netz- und Anlagenschutzes.
- Dieses erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit.
- Messkonzept
mit der Angabe, welchen Messaufbau Sie wünschen.
Das Portal weist die möglichen Messkonzepte aus.
Wichtig: Alle Erzeugungsanlagen (auch Notstromaggregate) müssen rechtzeitig bei uns angemeldet werden. Dies gilt auch für Erzeugungsanlagen, die nur geringfügig Strom in unser Netz einspeisen werden, da ein 2-Richtungs-Stomzähler eines Messtellenbetreibers (MSB) installiert werden muss.
Die Anmeldung der Erzeugungsanlage übernimmt Ihr Anlagenerrichter für Sie.
Für die Anmeldung und Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen gelten:
- DIN VDE-AR-N 4110 (> 135 kW; Anschluss am Mittelspannungsnetz)
- Ergänzungen und Erläuterungen der AVU Netz GmbH
- FNN Speicherhinweis
Den Ablauf samt notwendiger Dokumente entnehmen Sie bitte hier.
WICHTIG: Alle Balkonanlagen müssen rechtzeitig bei uns angemeldet werden. Dies gilt auch für Erzeugungsanlagen, die nur geringfügig Strom in unser Netz einspeisen werden, da ein 2-Richtungs-Stomzähler eines Messtellenbetreibers (MSB) installiert werden muss.
Hier finden Sie sämtliche Informationen zu Balkonanalgen.
In dieser Phase prüfen wir, ob die Leistung Ihrer Erzeugungsanlage von unserem Stromnetz aufgenommen werden kann.
Gegebenenfalls erhalten Sie zusätzliche Angebote:
- Wandlermessung
(Für hohe Leistungen (> 30kW) ist eine Wandlermessung zum Schutz des Zählers erforderlich). - Technische Einrichtung für das Einspeisemanagement
Die Erfassung und Steuerung des eingespeisten Stroms erfolgt über einen sogenannten „intelligenten Zähler“
bzw. eine Fernwirkbox (Anlagen >100kW(p)). Damit erfüllen Sie die Voraussetzungen des § 9 EEG.
Das Einspeisemanagement ist für Anlagen > 25 kWp verpflichtend.
↓ Technische Anforderungen Einspeisemanagement für Anlagen größer 100kW(p)
↓ Technische Anforderungen Einspeisemanagement für Anlagen kleiner/gleich 100kW(p)
Nach der Netzverträglichkeitsprüfung erhalten Sie von uns eine Einspeisekapazitätszusage / Betriebserlaubnis.
In der Einspeisekapazitätszusage nennen wir Ihnen den von uns zugewiesenen Netzverknüpfungspunkt (NVP) sowie die Bedingungen, unter denen ein Netzanschluss der Erzeugungsanlage möglich ist.
Durch das Einspeiseportal erhalten Sie und Ihr Anlagenerrichter die Einspeisekapazitätszusage übermittelt, so dass der Bau Ihrer Erzeugungsanlage unmittelbar begonnen werden kann.
Mit der Einspeisekapazitätszusage können Sie den Bau der Anlage beginnen.
TIPP: Nehmen Sie auch rechtzeitig Kontakt mit Ihrem Steuerberater auf, um Fragen der Umsatzsteuer(-pflicht) zu klären.
Spätestens zwei Wochen vor der geplanten Inbetriebsetzung reicht Ihr Elektrofachinstallateur den Zählerantrag bei uns ein.
↓ Inbetriebsetzungs-/ Änderungsmeldung Strom SLP (< 100.000 kWh)
↓ Inbetriebsetzungs-/ Änderungsmeldung Strom RLM (> 100.000 kWh oder Mittelspannung)
Anschließend setzen Sie sich bitte rechtzeitig für den Zählerwechsel mit Ihrem Messstellenbetreiber
(AVU Netz GmbH: zaehlerservice@avu-netz.de) in Verbindung.
Wir weisen darauf hin, dass bei unsachgemäßer Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage die Sicherheit des Netzbetriebes und die Spannungsqualität im Netz gefährdet werden kann.
Ist auf der Einspeisezusage unsere Anwesenheit zur Inbetriebsetzung aufgeführt, setzen Sie sich bitte zur Terminvereinbarung mit uns in Verbindung. Die Kontaktdaten erhalten Sie mit der Einspeisezusage.
Regulär wird nach Fertigstellung der Erzeugungsanlage Ihr Elektrofachbetrieb über das Einspeiseportal die Angaben zum Inbetriebsetzungsprotokoll (E.8) an uns übermitteln.
Bei einem abweichenden Datum kann die wirtschaftliche Inbetriebnahme nach EEG über das Portal dokumentiert werden.
Parallel erhalten Sie unsererseits per E-Mail die Aufforderung, ebenfalls über das Einspeiseportal die Angaben der Inbetriebsetzung sowie die vertraglichen Daten zu ergänzen. Dies beinhaltet:
- das Ausdrucken und Unterschreiben des Inbetriebsetzungsprotokolls (E.8), wobei das Inbetriebsetzungsdatum hier von besonderer Relevanz ist.
Nach erfolgreicher Inbetriebsetzung und Übermittlung Ihrer Betreiberdaten, schließen wir mit Ihnen eine Einspeisevereinbarung (EEG) bzw. einen Einspeisevertrag (KWKG) samt Zahlungsmodalitäten ab.
Hierfür sind folgende Dokumente einzureichen:
- Kopie der Meldung im Marktstammdatenregister (MaStR)
Ihre Anmeldung nehmen Sie bitte unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR vor. - KWK-Anlagen: Anzeige bzw. Zulassungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
ANMELDUNG UND ANSCHLUSS
STECKERFERTIGE ANLAGE
Sie möchten Ihren eigenen Strom erzeugen und eine steckerfertige Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen?
Sogenannte „steckerfertige Anlagen“, meist Balkonanlagen oder auch Mini-Solaranlagen, müssen Sie anmelden.
Die Anmeldung Ihrer Balkonanlage ist unkompliziert direkt im Marktstammdatenregister durchführbar.
Wissenswertes rund um die Balkonanlage finden Sie nachfolgend:
Weitere wichtige und aktuelle Informationen zu steckerfertigen Photovoltaikanlagen finden Sie auf den Internetseiten des VDE/FNN (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.).
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN UND HILFESTELLUNGEN RUND UM DIE MINI-SOLARANLAGE / BALKONANLAGE
Prüfen Sie, ob Sie einen Zweirichtungszähler besitzen und der Anschlusspunkt der steckerfertigen Anlage über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD/FI-Schalter) abgesichert ist. Beides ist eine Voraussetzung.
Bei Fragen zur Fehlerstrom-Schutzeinrichtung wenden Sie sich bitte an einen Elektrofachbetrieb.
Der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) für AVU Netz führt, falls erforderlich, den Zählerwechsel für Sie kostenfrei durch.
Steckerfertige Anlagen, auch Mini-Solaranlagen oder Balkonanlagen genannt, sind eine aus einem oder wenigen Modulen und Wechselrichter bestehende Photovoltaikanlage, die direkt an eine Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden soll.
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist verpflichtend. Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt bei den steckerfertigen Anlagen bis 0,8 KW.
Vor der Montage am Balkon oder an der Wand müssen Mieter*innen ihre/n Vermieter*in um Erlaubnis fragen. Das gilt auch für Eigentümergemeinschaften: dort braucht es in der Regel die Zustimmung der Eigentumsgemeinschaft.
Die steckerfertigen Anlagen sind geeignet für die Balkone, Terrassen oder Flächen, die nach Süden ausgerichtet sind. Wichtig dabei: Je geringer die Verschattung durch Bäume oder umliegende Gebäude, desto größer die Stromausbeute.
Ja. Es handelt sich um eine normale PV-Anlage, die dieselben Rechte und Pflichten wie größere PV-Anlagen hat.
Ja. Jede Erzeugunganlage wird im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erfasst. Daher durchlaufen steckerfertige Anlagen denselben Anmeldeprozess, wie es andere PV-Anlagen auch tun.
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist anschließend bei Ihrer Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber (AVU Netz GmbH) ebenfalls mit einzureichen.
Ja, hierzu wäre ein zusätzlicher Zählereinbau vorzunehmen.
Nein. Es muss eine spezielle Energiesteckdose (z. B. nach der Vornom DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) genutzt werden. Anlagen mit dem typischen Schutzkontaktstecker sind in Deutschland nicht zulässig. Schützen Sie sich und verwenden Sie nur eine spezielle Energiesteckdose, denn bei unsachgemäßem Anschluss kann es zu einer Überlastung der Stromleitung und damit zum Brand kommen.
Als Mieter*in sind Sie gegenüber dem Vermietenden für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verantwortlich. Beim Auszug muss also der Rückbau der Anlage bei einem Elektrofachbetrieb beauftragt und bezahlt werden.
Ein Zwei-Richtungszähler muss vorhanden sein. Über das Marktstammdatenregister übermitteln Sie uns Ihre Zählernummer und wir können einen ggfl. notwendigen Zählerausbau mit Ihnen abstimmen.
Von steckerfertigen Anlage geht in der Regel keine Gefahr aus. Achten Sie aber immer auf die Hinweise der Hersteller zur Montage und zum Anschluss. Besser ist es, einen eingetragenen Elektro-Installateur mit der Installation zu beauftragen.
Haben Sie sich noch für keinen Elektro-Installateur entschieden? Für das Netzgebiet der AVU Netz, gibt Ihnen unsere Installateurliste Auskunft über die heimischen Elektrofachbetriebe.
Die Höhe der erzeugten Strommenge einer steckerfertigen Anlage ist abhängig von den Gegebenheiten des Installationsorts (Lage, Winkel, Baumbestand, etc.) sowie der Anzahl der Sonnenstunden.