SCHNELL UND UNKOMPLIZIERT
Turnusablesung
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir verantwortlich für die jährliche Ablesung in unserem Netzgebiet, unabhängig von Ihrem Energielieferanten. Abgelesene Zählerstände werden an Ihren Energielieferanten übermittelt.
Bitte gewähren Sie unseren Ablesern den Zutritt zum Zähler.
Für Sie im Einsatz sind:
Frau Dreher-Remling
Herr Wolff
Herr Kuchar
Haben Sie die Bitte zur Ablesung per Post oder Email erhalten, melden Sie die Zählerstände bitte innerhalb der angegebenen Frist zurück.
So funktioniert`s:
Variante 1:
Nutzen Sie dazu bitte Ihren persönlichen, einmalig gültigen Zugangscode, den wir Ihnen per Post zusenden. Sobald Sie diesen in unserer Online-Ablesung eingtragen haben, können Sie auch Ihre Zählerstände dort eingeben.
Variante 2:
Scannen Sie den QR Code auf dem Brief mit Ihrem Handy. Programme zum Scannen des QR Codes finden Sie in Ihrem App Store.
Variante 3:
Selbstverständlich können Sie uns die Zählerstände auch telefonisch unter 02332 73-80551 durchgeben.
Lassen Sie uns die Zählerstände innerhalb der nächsten 3 Wochen zukommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir danach die Zählerstände auf der Grundlage des Vorjahresverbrauches schätzen müssen.
Sicherheit garantiert:
Ihre Daten werden selbstverständlich über eine sichere SSL-Verschlüsselung an uns übertragen.
FAQ ZUM THEMA Turnusablesung
Erhalten Sie von uns ein Ableseanschreiben per Post oder Email, lassen Sie uns die geforderten Zählerstände bitte innerhalb der Frist zukommen.
So können Sie sicher sein, dass Ihr tatsächlicher Verbrauch abgerechnet werden kann.
Wir übermitteln Ihre Zählerstände an Ihren Energieanbieter.
Erhalten wir innerhalb des Ablesezeitraums keine Ablesung, muss Ihr Verbrauch auf Basis einer Schätzung abgerechnet werden.
Die Schätzung orientiert sich in der Regel an realistischen Werten (z.B. bekannter Verbrauch aus dem Vorjahr oder des Vormieters), dennoch kann ihr tatsächlicher Verbrauch davon abweichen.
Auch wenn es attraktiv klingt, zu niedrig eingeschätzt zu werden: Spätestens beim eichrechtlich vorgesehenen Zählerwechsel oder bei Auszug wird der tatsächliche Zählerstand erfasst. Das bis dahin aufgelaufene Delta kann dann schon größer ausfallen.
Deshalb: Lesen Sie Ihre Zählerstände ab und übermitteln Sie diese. So sind Sie auf der sicheren Seite.