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Erzeugungsanlagen, EEG- und KWK-G

Erzeugungs-
anlagen, EEG- und KWK-G

WICHTIG: Alle Erzeugungsanlagen (auch Notstromaggregate) müssen rechtzeitig bei uns angemeldet werden. Dies gilt auch für Erzeugungsanlagen, die keinen Strom in unser Netz einspeisen werden (z.B. Plug In-Anlagen). Die Anmeldung der Erzeugungsanlage übernimmt in der Regel Ihr Anlagenerrichter für Sie.

Für die Anmeldung und Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen gelten:

  • DIN VDE-AR-N 4105 (<= 135 kW; Anschluss am Niederspannungsnetz)
  • DIN VDE-AR-N 4110 (> 135 kW; Anschluss am Mittelspannungsnetz)
  • Ergänzungen und Erläuterungen der AVU Netz GmbH
  • FNN Speicherhinweis       

Folgende anschlussrelevante Unterlagen müssen bei uns eingereicht werden:

  • Datenblatt und Anmeldung für eine Erzeugungsanlage für den Parallelbetrieb mit dem Nieder- bzw. Mittelspannungsnetz
  • Lageplan, aus dem die Grundstücksgrenzen und der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgehen
  • Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Netz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel, inklusive der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen, der Anordnung der Zählerplätze, auch dezentrale Zählerplätze (Schalter, Wandler, Trafos, Schutz, Regler, Generatoren, Wechselrichter); eine einpolige Darstellung ist ausreichend.
  • Messkonzept mit der Angabe, welchen Messaufbau Sie wünschen
  • Speicherkonzept (falls ein Stromspeicher verbaut werden soll)
  • Einheitenzertifikat der Erzeugungseinheit
    • Einheitenzertifikat des Netz- und Anlagenschutzes​
  • Einheitenzertifikat des Speichers (sofern verbaut)
    • Einheitenzertifikat des Netz- und Anlagenschutzes

Spätestens eine Woche vor der geplanten Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage benötigen wir folgende Anträge.

  • Antrag auf Inbetriebsetzung
  • Inbetriebsetzungs-/Änderungsmeldung Strom (Zählerantrag)

Bitte beachten Sie, den Zählerantrag benötigen wir nur, wenn Sie sich für die AVU Netz GmbH als Messstellenbetreiber entscheiden.

Nach erfolgter Inbetriebnahme reichen Sie uns folgende Unterlagen ein:

  • Inbetriebsetzungsprotokoll
  • Kopie der Meldung im Marktstammdatenregister (MaStR)
  • KWK-Anlagen: Anzeige bzw. Zulassungsbescheid des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)