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Baukostenzuschuss (BKZ)

Beim sogenannten Baukostenzuschuss(BKZ) handelt es sich um die einmalige Zahlung eines Netzanschlussnehmers im Zuge der Anschlusserstellung oder Leistungserhöhung. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Beteiligung an den Ausbaukosten des allgemeinen Stromnetzes. Dabei wird unterschieden, an welcher Spannungsebene der Netzanschlussnehmer angeschlossen ist. 

Niederspannung

Der BKZ darf bei Stromanschlüssen im Niederspannungsnetz nur für den Teil der Anschlussleistung über 30 kW erhoben werden. Der BKZ beträgt dann nur 50% dieser Kosten.
Somit sind normale Haushalts-Stromanschlüsse regelmäßig vom Baukostenzuschuss befreit.

Bei neu zu errichtenden Niederspannungsnetzen gilt als Grundlage der BKZ-Berechnung die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), d. h. der entstehe Betrag wird leistungsbezogen (unter Berücksichtigung der 30kW-Grenze) auf einzelne Bauvorhaben berechnet

Mittelspannung

Der BKZ wird bei Stromanschlüssen im Mittelspannungsnetz zu 50% an Kunden weiterberechnet. Ein kostenfreier Anteil von 30kW für den Netzanschlussnehmer  existiert hier nicht. Die Bundesnetzangentur betrachtet in eine BKZ-Forderung als den Angemessenheits- und Transparenzforderungen des § 17 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) genügend, soweit der BKZ auf Basis des Leistungspreismodells ermittelt wird.
Nach dem Leistungspreismodell ergibt sich der BKZ aus der Multiplikation der vertraglich vereinbarten Leistungsbereitstellung mit dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Vertragsanpassung geltenden veröffentlichten Leistungspreis in [€/kW] bei ( > 2.500 Benutzungsstunden) der Anschlussnutzebene.

BKZ = (Leistungspreis (> 2.500 h/a) der Netzebene) X (bestellte Leistung) X 50%

Der geltende Leistungspreis kann dem jeweils aktuellem Preisblatt „Netzentgelte“ entnommen werden.