Baukostenzuschuss (BKZ)
Beim sogenannten Baukostenzuschuss(BKZ) handelt es sich um die einmalige Zahlung eines Netzanschlussnehmers im Zuge der Anschlusserstellung oder Leistungserhöhung. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Beteiligung an den Ausbaukosten des allgemeinen Stromnetzes. Dabei wird unterschieden, an welcher Spannungsebene der Netzanschlussnehmer angeschlossen ist.
Niederspannung
Der BKZ darf bei Stromanschlüssen im Niederspannungsnetz nur für den Teil der Anschlussleistung über 30 kW erhoben werden. Der BKZ beträgt dann nur 50% dieser Kosten.
Somit sind normale Haushalts-Stromanschlüsse regelmäßig vom Baukostenzuschuss befreit.
Bei neu zu errichtenden Niederspannungsnetzen gilt als Grundlage der BKZ-Berechnung die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), d. h. der entstehe Betrag wird leistungsbezogen (unter Berücksichtigung der 30kW-Grenze) auf einzelne Bauvorhaben berechnet
Mittelspannung
Der Baukostenzuschuss (BKZ) wird bei Stromanschlüssen im Mittelspannungsnetz zu 50% an Kunden weiterberechnet. Ein kostenfreier Anteil von 30kW für den Netzanschlussnehmer existiert hier nicht. Die Bundesnetzagentur betrachtet eine BKZ-Forderung als den Angemessenheits- und Transparenzforderungen des § 17 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) genügend bestimmt, soweit der BKZ auf Basis des Leistungspreismodells ermittelt wird.
Nach dem Leistungspreismodell ergibt sich der BKZ für das Mittelspannungsnetz aus der Multiplikation der vertraglich vereinbarten Leistungsbereitstellung mit dem geltenden veröffentlichten Leistungspreis (> 2.500 Benutzungsstunden) des Jahre 2024 in Höhe von 191,53€/kW.
BKZ = (Leistungspreis aus dem Jahr 2024 (> 2.500 h/a) der Netzebene) X (bestellte Leistung) X 50%
Der geltende Leistungspreis 2024 kann aus dem Preisblatt „Netzentgelte“ entnommen werden.