24-h-Lieferantenwechsel:
Notwendige IT-Systemumstellung
Im Zeitraum vom 01.06.2025 bis voraussichtlich 10.06.2025 kann es zu Einschränkungen und Unterbrechungen bzw. Systemstillstand in der Marktkommunikation aufgrund von IT-Systemarbeiten kommen.Dies betrifft sowohl den Versand, den Eingang sowie die Verarbeitung und auch Beantwortung sämtlicher EDIFACT-Nachrichten.
Auch bei der Bearbeitung von Netzanschluss-, Netznutzungs- und Einspeiseanfragen kann es aus diesem Grund zu Verzögerungen kommen, diese versuchen wir so gering wie möglich zu halten.
Sofern es zu Fristüberschreitungen kommen sollte, bitten wir die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und von Mahnungen zu fehlenden Nachrichten abzusehen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und sind bemüht, die Auswirkungen des Systemwechsels für Sie so gering wie möglich zu halten. Sollte es zu Problemen kommen, werden wir Sie umgehend informieren.
Das sind die Hintergründe:
Erläuterung zu den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und der hiermit notwendigen IT-Anpassung:
Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine gesetzliche Neuregelung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft, die Auswirkungen auf Stromkund*innen bei Umzügen oder Mieterwechseln hat.
Konkret geht es um den überarbeiteten § 20a Absatz 2 EnWG, der künftig einen Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden ermöglichen soll. Das Ziel: ein verbraucherfreundlicher, schneller und effizienter Wechselprozess auf dem liberalisierten Energiemarkt.
Der § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt die Marktkommunikationsprozesse zwischen Stromnetzbetreibern, Lieferanten und weiteren Marktpartnern. Absatz 2 betrifft speziell die Fristen für einen Stromanbieterwechsel, also die Zeitspanne, in der ein Wechsel nach einem Umzug oder auf Wunsch des Kunden durchgeführt werden muss.
Bisher konnten Stromanbieterwechsel mehrere Tage oder sogar Wochen in Anspruch nehmen. Mit der Änderung wird nun gesetzlich festgelegt, dass der Wechsel innerhalb eines Werktages (24 Stunden) vollzogen sein muss – sofern alle erforderlichen Daten vorliegen.
Rückwirkende Änderungen sind nach der Reform nicht mehr möglich.